Residence Permit Non-Renewal for Moroccan National Married to Swiss Citizen and Mother of Swiss Child
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered the non-renewal of a Moroccan national's residence permit, who is married to a Swiss citizen and has a Swiss daughter, due to her reliance on social assistance. While acknowledging a valid reason for revocation under immigration law, the court found the non-renewal disproportionate. This was due to the applicant's prolonged inability to work because of psychological issues, her husband's age and health preventing him from earning a sufficient income, and the significant impact her departure would have on their ten-year-old daughter. The court concluded that, balancing private interests with the child's welfare, the permit should not be renewed, but issued a warning to the applicant.
Legislator-Regeste
AmtlichAufenthaltsbewilligung | [Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung einer marokkanischen Staatsangehörigen, die mit einem Schweizer verheiratet ist und mit ihm eine Schweizer Tochter hat, wegen Sozialhilfeabhängigkeit] Vorliegend ist der Widerrufsgrund nach Art. 51 Abs. 1 lit. b AIG in Verbindung mit Art. 63 Abs. 1 lit. c AIG erfüllt (E. 2.2 f.). Indessen erweist sich die Nichtverlängerung als unverhältnismässig: Die Beschwerdeführerin war aufgrund psychischer Probleme während längerer Zeit nicht arbeitsfähig; ihr Ehemann ist bereits über 60 Jahre alt und aufgrund gesundheitlicher Beschwerden ebenfalls nicht in der Lage, ein existenzsicherndes Einkommen zu erwirtschaften. Ausserdem wäre die Ausreise der Mutter für die noch junge Tochter (10 Jahre alt) einschneidend, weshalb insbesondere mit Blick auf das Kindeswohl die privaten Interessen überwiegen (zum Ganzen E. 2.4). Da ein Widerrufsgrund gesetzt ist und unter Berücksichtigung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes ist der Beschwerdeführerin die Erteilung der Niederlassungsbewilligung zu verweigern (E. 2.7). Verwarnung der Beschwerdeführerin (E. 3 Abs. 2). Gutheissung UP/URB. Teilweise Gutheissung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertThis provision is cited as a ground for the revocation of the residence permit.
This provision is cited in conjunction with Art. 51 Abs. 1 lit. b AIG as a basis for the revocation.
This provision is considered in the context of proportionality, particularly concerning the child's well-being.
This provision is considered in the context of proportionality, specifically regarding the best interests of the child.
This provision is cited as relevant to the decision regarding the extension of the residence permit.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00632
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00632 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 20.01.2021 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthaltsbewilligung · [Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung einer marokkanischen Staatsangehörigen, die mit einem Schweizer verheiratet ist und mit ihm eine Schweizer Tochter hat, wegen Sozialhilfeabhängigkeit] Vorliegend ist der Widerrufsgrund nach Art. 51 Abs. 1 lit. b AIG in Verbindung mit Art. 63 Abs. 1 lit. c AIG erfüllt (E. 2.2 f.).
Indessen erweist sich die Nichtverlängerung als unverhältnismässig: Die Beschwerdeführerin war aufgrund psychischer Probleme während längerer Zeit nicht arbeitsfähig; ihr Ehemann ist bereits über 60 Jahre alt und aufgrund gesundheitlicher Beschwerden ebenfalls nicht in der Lage, ein existenzsicherndes Einkommen zu erwirtschaften. Ausserdem wäre die Ausreise der Mutter für die noch junge Tochter (10 Jahre alt) einschneidend, weshalb insbesondere mit Blick auf das Kindeswohl die privaten Interessen überwiegen (zum Ganzen E. 2.4). Da ein Widerrufsgrund gesetzt ist und unter Berücksichtigung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes ist der Beschwerdeführerin die Erteilung der Niederlassungsbewilligung zu verweigern (E. 2.7).
Verwarnung der Beschwerdeführerin (E. 3 Abs. 2). Gutheissung UP/URB. Teilweise Gutheissung. · --- · Stichworte: · KINDSWOHL NICHTVERLÄNGERUNG SOZIALHILFEABHÄNGIGKEIT · Rechtsnormen: · Art. 42 Abs. 1 AIG Art. 51 Abs. 1 lit. b AIG Art. 63 Abs. 1 lit. c AIG Art. 8 EMRK Art. 3 KRK · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3