Residence Permit Revoked Due to Arson and Public Interest
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court upheld the revocation of a residence permit due to criminal offenses, including intentional arson, for which the individual received a 42-month prison sentence. The court found that the severity and nature of the crimes, combined with the individual's reliance on social assistance, demonstrated a significant migration law offense and substantial public interest in revoking the permit. Despite over 14 years of residence, the revocation was deemed proportionate.
Legislator-Regeste
AmtlichWiderruf der Aufenthaltsbewilligung | [Widerruf der Aufenthaltsbewilligung wegen Straffälligkeit. Der Beschwerdeführer hat sich u.a. wegen vorsätzlicher Brandstiftung strafbar gemacht.] Der Beschwerdeführer ist zu einer Freiheitsstrafe von 42 Monaten verurteilt worden und hat damit den Widerrufsgrund gesetzt (E. 2). Die Freiheitsstrafe von 42 Monaten indiziert ein sehr grosses migrationsrechtliches Verschulden, welches durch die Anzahl und Art der Delikte (Anlassdelikt und gemeingefährliches Delikt) noch erhöht wird. Das öffentliche Interesse wird durch die bestehende Verschuldung und den Sozialhilfebezug noch verstärkt und ist insgesamt als erheblich zu bezeichnen (E. 3.3). Der Widerruf erweist sich trotz der Anwesenheit von über 14 Jahren als verhältnismässig (E. 3.4). Abweisung der Beschwerde.
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KI-generiertVolltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00617
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00617 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 02.12.2020 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Widerruf der Aufenthaltsbewilligung · [Widerruf der Aufenthaltsbewilligung wegen Straffälligkeit. Der Beschwerdeführer hat sich u.a. wegen vorsätzlicher Brandstiftung strafbar gemacht.] Der Beschwerdeführer ist zu einer Freiheitsstrafe von 42 Monaten verurteilt worden und hat damit den Widerrufsgrund gesetzt (E. 2).
Die Freiheitsstrafe von 42 Monaten indiziert ein sehr grosses migrationsrechtliches Verschulden, welches durch die Anzahl und Art der Delikte (Anlassdelikt und gemeingefährliches Delikt) noch erhöht wird. Das öffentliche Interesse wird durch die bestehende Verschuldung und den Sozialhilfebezug noch verstärkt und ist insgesamt als erheblich zu bezeichnen (E. 3.3). Der Widerruf erweist sich trotz der Anwesenheit von über 14 Jahren als verhältnismässig (E. 3.4). Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · - keine - · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen:
· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3