Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2020.00615 • VG ZH VB.2020.00615 KI-generiert

Sham Marriage Leads to Residency Permit Revocation

Geschäftsnummer VB.2020.00615
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court upheld the revocation of a residency permit due to a sham marriage, finding that sufficient evidence existed prior to the permit's issuance indicating the marriage was solely for immigration purposes. The applicant's subsequent departure from the marital home and further investigations revealed significant indicators of a fraudulent union, leading the court to conclude that the applicant and his ex-wife had deceived authorities about their relationship's nature and intent to establish a marital community. The revocation was deemed proportionate, and the request for legal aid was denied.

Legislator-Regeste

Amtlich

Widerruf der Niederlassungsbewilligung und Familiennachzug | [Umgehungsehe] Der Widerruf einer Niederlassungsbewilligung wegen falscher Angaben im Bewilligungsverfahren bzw. Scheinehe setzt voraus, dass neue Tatsachen vorliegen, welche der Migrationsbehörde bei Erteilung der Niederlassungsbewilligung noch nicht bekannt gewesen sind (E. 2.4). Vorliegend bestanden bereits vor der Erteilung der Niederlassungsbewilligung diverse Hinweise für einen bloss ausländerrechtlich motivierten Eheschluss (E. 3.1). Zwei Monate nach Erteilung der Niederlassungsbewilligung wurde der Auszug des Beschwerdeführers aus der ehelichen Wohnung gemeldet. In der Folge vorgenommene Abklärungen brachten weitere, teils gewichtige Hinweise auf eine Scheinehe zutage. Insgesamt erlauben die heute bekannten Indizien nur den Schluss, dass der Beschwerdeführer und seine Exfrau den Beschwerdegegner vor der Bewilligungserteilung über den tatsächlichen Charakter ihrer Beziehung täuschten und entgegen ihrer Beteuerungen nicht beabsichtigten, eine eheliche Gemeinschaft zu begründen (E. 3.2 f.). Der Widerruf der Niederlassungsbewilligung ist verhältnismässig (E. 4). Abweisung des Armenrechtsgesuchs. Abweisung.

Schlagwörter

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Feststellung einer Scheinehe Bewilligungsentzug Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung Familienwohnung Mischehe rückwirkende Aufenthaltsbewilligung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 62 Abs. 1 lit. a AIG

This provision is cited as the legal basis for the revocation of the settlement permit due to false statements during the permit procedure.

Art. 63 Abs. 1 lit. a AIG

This provision is cited as the legal basis for the revocation of the settlement permit in cases of marriage for immigration purposes.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00615

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00615 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 04.02.2021 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 29.07.2021 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Widerruf der Niederlassungsbewilligung und Familiennachzug · [Umgehungsehe] Der Widerruf einer Niederlassungsbewilligung wegen falscher Angaben im Bewilligungsverfahren bzw. Scheinehe setzt voraus, dass neue Tatsachen vorliegen, welche der Migrationsbehörde bei Erteilung der Niederlassungsbewilligung noch nicht bekannt gewesen sind (E. 2.4).

Vorliegend bestanden bereits vor der Erteilung der Niederlassungsbewilligung diverse Hinweise für einen bloss ausländerrechtlich motivierten Eheschluss (E. 3.1). Zwei Monate nach Erteilung der Niederlassungsbewilligung wurde der Auszug des Beschwerdeführers aus der ehelichen Wohnung gemeldet. In der Folge vorgenommene Abklärungen brachten weitere, teils gewichtige Hinweise auf eine Scheinehe zutage. Insgesamt erlauben die heute bekannten Indizien nur den Schluss, dass der Beschwerdeführer und seine Exfrau den Beschwerdegegner vor der Bewilligungserteilung über den tatsächlichen Charakter ihrer Beziehung täuschten und entgegen ihrer Beteuerungen nicht beabsichtigten, eine eheliche Gemeinschaft zu begründen (E. 3.2 f.).

Der Widerruf der Niederlassungsbewilligung ist verhältnismässig (E. 4). Abweisung des Armenrechtsgesuchs. Abweisung. · --- · Stichworte: · AUSLÄNDERRECHTSEHE SCHEINEHE UMGEHUNGSEHE · Rechtsnormen: · Art. 62 Abs. I lit. a AIG Art. 63 Abs. I lit. a AIG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3