Resident v. Traffic Order: Staggered Parking Upheld
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case involves an individual challenging the marking of 18 longitudinal parking spaces on their residential street, intended to prevent illegal parking and calm traffic. The court found the resident was legitimately able to challenge the order. The court reasoned that the proposed staggered parking spaces would not increase danger for other road users and are an effective traffic calming measure. Furthermore, the court determined that the planned parking space near the resident's property would not impede fire department access to a hydrant, nor create an unreasonable restriction on the resident's property access. Therefore, the court upheld the traffic order, finding the public interest in increased traffic safety outweighed the resident's concerns.
Legislator-Regeste
AmtlichVerkehrsanordnung | Verkehrsanordnung: Markierung von Längsparkfeldern. Der Beschwerdeführer wehrt sich gegen 18 weisse Längsparkfelder, welche zur Unterbindung des "Wildparkierens" in seiner Wohnstrasse markiert werden sollen. Der Beschwerdeführer ist als direkter Anwohner zur Anfechtung der als Verkehrsberuhigungsmassnahme konzipierten Anordnung legitimiert (E. 2.2). Die geplante Markierung von Längsparkfeldern führt nicht zu einer erhöhten Gefährdungssituation für die weiteren Verkehrsteilnehmenden. Versetzte Parkfelder stellen zudem eine der wirksamsten Massnahmen zur Verkehrsberuhigung dar (E. 5.2). Das gegenüber der Liegenschaft des Beschwerdeführers geplante Parkfeld stellt aus Sicht der Feuerwehr kein Problem dar, der Hydrant bleibt erreichbar (E. 5.5). Das öffentliche Interesse an der Schaffung von markierten Parkfeldern ist aufgrund der bisherigen ungeregelten Situtation und der insofern erforderlichen Erhöhung der Verkehrssicherheit zu bejahen. Die Einfahrt zum Grundstück des Beschwerdeführers bleibt frei, womit keine unzumutbare Einschränkung entsteht (E. 5.7). Die streitige Verkehrsanordnung hält einer Rechtskontrolle stand (E. 5.8). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertBasis for the traffic order regulating parking and ensuring traffic safety.
Used to support the legality of traffic calming measures, including the marking of parking spaces.
Relevant for the implementation and enforcement of traffic regulations concerning parking.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00608
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00608 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 30.09.2021 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · Verkehrsanordnung · Verkehrsanordnung: Markierung von Längsparkfeldern. Der Beschwerdeführer wehrt sich gegen 18 weisse Längsparkfelder, welche zur Unterbindung des "Wildparkierens" in seiner Wohnstrasse markiert werden sollen. Der Beschwerdeführer ist als direkter Anwohner zur Anfechtung der als Verkehrsberuhigungsmassnahme konzipierten Anordnung legitimiert (E. 2.2).
Die geplante Markierung von Längsparkfeldern führt nicht zu einer erhöhten Gefährdungssituation für die weiteren Verkehrsteilnehmenden. Versetzte Parkfelder stellen zudem eine der wirksamsten Massnahmen zur Verkehrsberuhigung dar (E. 5.2). Das gegenüber der Liegenschaft des Beschwerdeführers geplante Parkfeld stellt aus Sicht der Feuerwehr kein Problem dar, der Hydrant bleibt erreichbar (E. 5.5). Das öffentliche Interesse an der Schaffung von markierten Parkfeldern ist aufgrund der bisherigen ungeregelten Situtation und der insofern erforderlichen Erhöhung der Verkehrssicherheit zu bejahen.
Die Einfahrt zum Grundstück des Beschwerdeführers bleibt frei, womit keine unzumutbare Einschränkung entsteht (E. 5.7). Die streitige Verkehrsanordnung hält einer Rechtskontrolle stand (E. 5.8). Abweisung. · --- · Stichworte: · PARKIERUNGSORDNUNG PARKIERUNGSVERBOT POLIZEI-, SICHERHEITS- UND ORDNUNGSRECHT TROTTOIR VERKEHRSANORDNUNG VERKEHRSSICHERHEIT ZUFAHRT · Rechtsnormen: · Art. 3 SVG Art. 3 Abs. 4 SVG Art. 37 Abs. 2 SVG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3