Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2020.00577 • VG ZH VB.2020.00577 KI-generiert

Student Appeal Against Exam Cancellation Refusal and Program Exclusion

Geschäftsnummer VB.2020.00577
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A student appealed a decision refusing to retroactively cancel a module examination due to medical reasons and upholding an exclusion from further study programs, based on the student's failure to provide further evidence during supplementary fact-finding by the lower authority demonstrating that their illness prevented a timely withdrawal from the exam, leading the court to uphold the refusal to annul the examination; further, the court found the exclusion from subsequent study programs to be proportionate.

Legislator-Regeste

Amtlich

Modulprüfung CHE 101 / Ausschluss aus dem Studium | [Nachträgliche Abmeldung von einer Modulprüfung aus medizinischen Gründen; Sperrung für verschiedene Studienprogramme] Die Beschwerdeführerin hat es unterlassen, im Rahmen der von der Vorinstanz durchzuführenden ergänzenden Sachverhaltsabklärungen weitere Beweismittel beizubringen, die belegen, dass es ihr aufgrund ihrer Krankheit nicht möglich gewesen sei, sich rechtzeitig von der Prüfung abzumelden. Damit ist von einer nachträglichen Annullierung der Prüfung abzusehen (E. 3). Der Ausschluss der Beschwerdeführerin von weiteren Studienprogrammen der Beschwerdegegnerin ist verhältnismässig (E. 4). Gutheissung UP. Abweisung.

Schlagwörter

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Ärztliche Untersuchung medizinische Gründe Beweislosigkeit Novenausschluss Anfechtung der Löschung endgültiges Nichtbestehen
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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00577

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00577 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 17.12.2020 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Bildung · Betreff: · Modulprüfung CHE 101 / Ausschluss aus dem Studium · [Nachträgliche Abmeldung von einer Modulprüfung aus medizinischen Gründen; Sperrung für verschiedene Studienprogramme] Die Beschwerdeführerin hat es unterlassen, im Rahmen der von der Vorinstanz durchzuführenden ergänzenden Sachverhaltsabklärungen weitere Beweismittel beizubringen, die belegen, dass es ihr aufgrund ihrer Krankheit nicht möglich gewesen sei, sich rechtzeitig von der Prüfung abzumelden. Damit ist von einer nachträglichen Annullierung der Prüfung abzusehen (E. 3). Der Ausschluss der Beschwerdeführerin von weiteren Studienprogrammen der Beschwerdegegnerin ist verhältnismässig (E. 4).

Gutheissung UP. Abweisung. · --- · Stichworte: · ABMELDUNG ARZTZEUGNIS NACHTRÄGLICHE ABMELDUNG PRÜFUNGSUNFÄHIGKEIT SPERRUNG STUDIUM VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3