Building Permit Denial Upheld Due to Insufficient Emergency Access Distance
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe administrative court upheld the denial of a building permit primarily because the required access and emergency access for public services to the building entrance were not legally secured, specifically addressing the non-drivable distance which could not exceed 80 meters in this case. The court reasoned that access routes must be sufficiently secured both legally and factually to allow for the effective deployment of public services, and that a deviation from the requirement for emergency access to the doorstep, as per relevant regulations, is impermissible if the emergency service deployment is not otherwise guaranteed.
Legislator-Regeste
AmtlichBaubewilligung | Erschliessung; Zugänglichkeit. Zulässigkeit neuer Tatsachenbehauptungen (E. 1.3). Anwendbarkeit der Zugangsnormalien (E. 3). Zugänge sind so nahe an die zu erschliessenden Grundstücke heranzuführen, dass ein wirksamer Einsatz der öffentlichen Dienste möglich ist. Die nicht befahrbare Distanz vom Zugang zum Gebäudeeingang darf vorliegend höchstens 80 m betragen. Zufahrten müssen für den bestimmungsgemässen Gebrauch rechtlich gesichert sein. Dabei ist zu beachten, dass die Anforderungen an die rechtliche und tatsächliche Sicherung auch für die Notzufahrt für die öffentlichen Dienste bis zur Haustüre gelten (E. 5.1). Die strittige Wegparzelle dient bloss der Erschliessung eines Grundstücks und ist ein privater Weg. Die rechtliche Sicherung der Erschliessung des Baugrundstücks ist nicht gegeben (E. 5.3). Vom Vorbehalt der Notzufahrt kann nicht nach § 11 ZN abgewichen werden, wenn der Notfalleinsatz der öffentlichen Dienste nicht anderweitig gewährleistet ist (E. 5.4). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision likely forms the basis for the court's decision regarding the appeal, as it is cited among the applicable legal norms.
This procedural or substantive provision is cited as a basis for the final ruling.
This provision concerning access standards was central to the substantive ruling on accessibility and emergency access.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00574
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00574 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 19.05.2021 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 19.05.2022 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Erschliessung; Zugänglichkeit. Zulässigkeit neuer Tatsachenbehauptungen (E. 1.3). Anwendbarkeit der Zugangsnormalien (E. 3). Zugänge sind so nahe an die zu erschliessenden Grundstücke heranzuführen, dass ein wirksamer Einsatz der öffentlichen Dienste möglich ist.
Die nicht befahrbare Distanz vom Zugang zum Gebäudeeingang darf vorliegend höchstens 80 m betragen. Zufahrten müssen für den bestimmungsgemässen Gebrauch rechtlich gesichert sein. Dabei ist zu beachten, dass die Anforderungen an die rechtliche und tatsächliche Sicherung auch für die Notzufahrt für die öffentlichen Dienste bis zur Haustüre gelten (E. 5.1). Die strittige Wegparzelle dient bloss der Erschliessung eines Grundstücks und ist ein privater Weg. Die rechtliche Sicherung der Erschliessung des Baugrundstücks ist nicht gegeben (E. 5.3).
Vom Vorbehalt der Notzufahrt kann nicht nach § 11 ZN abgewichen werden, wenn der Notfalleinsatz der öffentlichen Dienste nicht anderweitig gewährleistet ist (E. 5.4). Abweisung. · --- · Stichworte: · ERSCHLIESSUNG NEUE TATSACHENBEHAUPTUNG NOTZUFAHRT ÖFFENTLICHER WEG SICHERUNG ÜBERGANGSBESTIMMUNG ZUGÄNGLICHKEIT · Rechtsnormen: · § 237 Abs. I PBG § 52 Abs. II VRG § 4 Abs. I Zugangsnormalien · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3