Building Permit Appeal Settled by Acknowledgment of Neighbors
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe case concerned an appeal against a building permit issued for the conversion of a single-family house into an apartment building with an additional story. The private parties involved in the dispute sought to terminate the proceedings by submitting an agreement where the respondents accepted the position of the appellants, constituting an acknowledgment of the appeal. The court found that such an acknowledgment is permissible and must be observed by the administrative court when the dispute is neighborhood-law related and the neighbors reach an agreement based on the initial building permit, provided there is no abuse of rights or immorality in the agreement, which was further supported by the municipal planning and building commission also requesting the appeal's approval, leading to the case being closed due to acknowledgment.
Legislator-Regeste
AmtlichBaubewilligung | [Baubewilligung für den Umbau eines Einfamilienhauses zu einem Mehrfamilienhaus mit Aufstockung] Mit dem Antrag, das Verfahren als durch Anerkennung der Beschwerde erledigt abzuschreiben, und mit der eingereichten Vereinbarung bringen die privaten Parteien zum Ausdruck, dass sie den Streit beseitigen wollen, indem die Beschwerdegegnerschaft auf den Standpunkt der Beschwerdeführenden einlenkt. Dies stellt eine Anerkennung dar. Wenn es sich um eine nachbarrechtliche Streitigkeit handelt und die Nachbarn auf der Basis der erstinstanzlichen Baubewilligung eine Einigung finden, ist eine solche Beschwerdeanerkennung zulässig und vom Verwaltungsgericht zu beachten. Dies gilt jedenfalls dann, wenn – wie vorliegend – weder Rechtsmissbrauch anzunehmen ist, noch eine sittenwidrige Vereinbarung vorliegt. Hinzu kommt, dass auch die kommunale Planungs- und Baukommission die Gutheissung der Beschwerde beantragt hat. Abschreibung zufolge Anerkennung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis is mentioned as the primary basis for the court's action (the implicit ruling on the cessation of proceedings).
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00569
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00569 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 19.05.2021 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · [Baubewilligung für den Umbau eines Einfamilienhauses zu einem Mehrfamilienhaus mit Aufstockung] Mit dem Antrag, das Verfahren als durch Anerkennung der Beschwerde erledigt abzuschreiben, und mit der eingereichten Vereinbarung bringen die privaten Parteien zum Ausdruck, dass sie den Streit beseitigen wollen, indem die Beschwerdegegnerschaft auf den Standpunkt der Beschwerdeführenden einlenkt.
Dies stellt eine Anerkennung dar. Wenn es sich um eine nachbarrechtliche Streitigkeit handelt und die Nachbarn auf der Basis der erstinstanzlichen Baubewilligung eine Einigung finden, ist eine solche Beschwerdeanerkennung zulässig und vom Verwaltungsgericht zu beachten. Dies gilt jedenfalls dann, wenn – wie vorliegend – weder Rechtsmissbrauch anzunehmen ist, noch eine sittenwidrige Vereinbarung vorliegt. Hinzu kommt, dass auch die kommunale Planungs- und Baukommission die Gutheissung der Beschwerde beantragt hat. Abschreibung zufolge Anerkennung.
· --- · Stichworte: · ABSCHREIBUNG INFOLGE ANERKENNUNG ANERKENNUNG BAUBEWILLIGUNG UND BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN VEREINBARUNG · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 5