Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2020.00565 • VG ZH VB.2020.00565 KI-generiert

Student Challenge to Secondary School Entrance Exam Scoring

Geschäftsnummer VB.2020.00565
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A private school student challenged the results of the central entrance examination for long-cycle secondary schools after failing it, alleging unequal treatment compared to public school students, though the court found it unnecessary to examine this claim. The court ruled that the mathematics exam's scoring method, which deducted points for incorrect final answers without explicitly stating this penalty, was unlawful because primary school students should not reasonably anticipate such a penalty without clear instruction, and further determined that the overall applied grading system was unreliable for assessing candidate abilities, leading to the appeal being upheld.

Legislator-Regeste

Amtlich

Nichtbestehen der Aufnahmeprüfung | [Der Beschwerdeführer, der eine Privatschule besuchte, wehrt sich gegen das Nichtbestehen der Zentralen Aufnahmeprüfung für die Langgymnasien.] Die vom Beschwerdeführer gerügte Ungleichbehandlung von Schülerinnen und Schülern aus öffentlichen Schulen und solchen aus Privatschulen braucht nicht vertieft zu werden (E.4). Bei der vom Beschwerdeführer gerügten Aufgabe der Mathematikprüfung wurden Minuspunkte für falsche Lösungszahlen vergeben. Dies erweist sich als unrechtmässig. Primarschüler müssen grundsätzlich nicht davon ausgehen, dass falsche Lösungszahlen zu einem Punkteabzug führen; dies hätte aus der Aufgabenstellung hervorgehen müssen. Sodann erweist sich das angewandte Bewertungssystem als ungeeignet, um die Fähigkeiten der Kandidatinnen und Kandidaten zuverlässig zu bewerten (zum Ganzen E. 5.2). Gutheissung.

Schlagwörter

KI-generiert
Privatschule Prüfungsreglement Anspruch auf Primarschulunterricht endgültiges Nichtbestehen Erziehungsmassnahme Bewertung der Befähigung der Bewerber

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 11 Langgymnasiumaufnahmereglement
This provision governed the central entrance examination whose marking procedure was found to be unlawful, leading to the acceptance of the appeal.
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 11 Langgymnasiumaufnahmereglement

This provision governed the central entrance examination whose marking procedure was found to be unlawful, leading to the acceptance of the appeal.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00565

--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)

Druckansicht

--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00565 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 18.11.2020 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Bildung · Betreff: · Nichtbestehen der Aufnahmeprüfung · [Der Beschwerdeführer, der eine Privatschule besuchte, wehrt sich gegen das Nichtbestehen der Zentralen Aufnahmeprüfung für die Langgymnasien.] Die vom Beschwerdeführer gerügte Ungleichbehandlung von Schülerinnen und Schülern aus öffentlichen Schulen und solchen aus Privatschulen braucht nicht vertieft zu werden (E.4).

Bei der vom Beschwerdeführer gerügten Aufgabe der Mathematikprüfung wurden Minuspunkte für falsche Lösungszahlen vergeben. Dies erweist sich als unrechtmässig. Primarschüler müssen grundsätzlich nicht davon ausgehen, dass falsche Lösungszahlen zu einem Punkteabzug führen; dies hätte aus der Aufgabenstellung hervorgehen müssen. Sodann erweist sich das angewandte Bewertungssystem als ungeeignet, um die Fähigkeiten der Kandidatinnen und Kandidaten zuverlässig zu bewerten (zum Ganzen E. 5.2).

Gutheissung. · --- · Stichworte: · AUFNAHME AUFNAHMEPRÜFUNG KORREKTURVORSCHRIFTEN LANGGYMNASIUM ÖFFENTLICHE SCHULE PRIVATSCHULE PRÜFUNGSNOTE UNGLEICHBEHANDLUNG · Rechtsnormen: · Art. 11 Langgymnasiumaufnahmereglement · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2