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VB.2020.00558 • VG ZH VB.2020.00558 KI-generiert

Traffic Safety Justifies Withdrawal of Suspensive Effect in Driving Fitness Appeal

Geschäftsnummer VB.2020.00558
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

An individual appealed an administrative decision regarding the withdrawal of the suspensive effect accompanying their appeal against an order for a traffic-medical evaluation, which was based on evidence suggesting attention difficulties and cognitive impairment indicating a potential lack of driving fitness. The court upheld the decision to withdraw the suspensive effect, reasoning that traffic safety necessitates immediate action when there is suspicion of unfitness, and given the applicant's multiple indicators of impairment, denying the suspensive effect was proportionate to the risk posed to public road safety pending the final determination of fitness.

Legislator-Regeste

Amtlich

Verkehrsmedizinische Abklärung/Aufschiebende Wirkung | Fahreignungsabklärung. Entzug der aufschiebenden Wirkung. Aus Gründen der Verkehrssicherheit kann bei Verdacht auf fehlende Fahreignung eine verkehrsmedizinische Abklärung angeordnet werden. Aus besonderen Gründen kann einem allfälligen Rekurs gegen diese Anordnung die aufschiebende Wirkung entzogen werden. Solche Gründe sind vorliegend gegeben: Beim Beschwerdeführer liegen mehrere Hinweise auf Aufmerksamkeitsschwierigkeiten und kognitive Beeinträchtigungen vor. Der Entzug der aufschiebenden Wirkung erweist sich auch als verhältnismässig (E. 3). Abweisung.

Schlagwörter

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Entzug der aufschiebenden Wirkung Sicherheit im Straßenverkehr Beurteilung der medizinischen Urteilsfähigkeit Fahren in fahrunfähigem Zustand Rückzug der Klage Einstellung des Strassenverkehrsverfahrens

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 15d Abs. 1 SVG

This provision governs the grounds for ordering a traffic medicine examination, which forms the basis of the administrative measure whose suspension was refused.

§ 25 Abs. 3 VRG

This procedural provision was applied to deny the suspensive effect of the appeal against the administrative measure.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00558

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00558 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 29.10.2020 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Administrativmassnahmen im Strassenverkehr · Betreff: · Verkehrsmedizinische Abklärung/Aufschiebende Wirkung · Fahreignungsabklärung. Entzug der aufschiebenden Wirkung. Aus Gründen der Verkehrssicherheit kann bei Verdacht auf fehlende Fahreignung eine verkehrsmedizinische Abklärung angeordnet werden. Aus besonderen Gründen kann einem allfälligen Rekurs gegen diese Anordnung die aufschiebende Wirkung entzogen werden.

Solche Gründe sind vorliegend gegeben: Beim Beschwerdeführer liegen mehrere Hinweise auf Aufmerksamkeitsschwierigkeiten und kognitive Beeinträchtigungen vor. Der Entzug der aufschiebenden Wirkung erweist sich auch als verhältnismässig (E. 3). Abweisung. · --- · Stichworte: · ENTZUG (AUFSCHIEBENDE WIRKUNG) ENTZUG DER AUFSCHIEBENDEN WIRKUNG FAHREIGNUNG FAHREIGNUNGSABKLÄRUNG STRASSENVERKEHRSRECHT · Rechtsnormen: · Art. 15d Abs. 1 SVG § 25 Abs. 3 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4