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VB.2020.00551 • VG ZH VB.2020.00551 KI-generiert

Parents' School Transfer Request Denied Despite Child's Wishes

Geschäftsnummer VB.2020.00551
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The administrative court upheld the rejection of parents' request to transfer their child to a different school, despite the child's expressed wish to join friends already assigned there, because the decisive criteria for school allocation are the length and safety of the school route and maintaining balanced class composition, and the court reasoned that the child's desire does not equate to the child's best interest.

Legislator-Regeste

Amtlich

Schulzuteilung | Schulhauszuteilung [Die Beschwerdegegnerin hatte ein von den Beschwerdeführenden gestelltes Gesuch um Zuteilung ihres Kindes in eine neue Schule abgewiesen.] Die Beschwerdeführenden führen zur Begründung ihres Standpunkts einzig den seitens ihres Kindes geäusserten Wunsch an, in die neue Schule zu gehen, weil auch seine engsten Freunde dorthin zugeteilt worden seien. Die massgeblichen Kriterien im Zusammenhang mit dem Entscheid über Zuteilung zu Schulen und Klassen sind der Schulweg (bzw. dessen Länge und Gefährlichkeit) und die Ausgewogenheit in der Zusammensetzung der Klassen. Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführenden ist Kindeswille nicht gleichbedeutend mit Kindeswohl. Abweisung der Beschwerde.

Schlagwörter

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Kindeswohl Entscheidungen über die Umsetzung oder Versetzung Wechsel des Kindesaufenthaltsorts Zuweisung zum Schulkreis Entziehung der elterlichen Gewalt Übernahme durch ein anderes Organ
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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00551

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00551 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 20.10.2020 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Bildung · Betreff: · Schulzuteilung · Schulhauszuteilung [Die Beschwerdegegnerin hatte ein von den Beschwerdeführenden gestelltes Gesuch um Zuteilung ihres Kindes in eine neue Schule abgewiesen.] Die Beschwerdeführenden führen zur Begründung ihres Standpunkts einzig den seitens ihres Kindes geäusserten Wunsch an, in die neue Schule zu gehen, weil auch seine engsten Freunde dorthin zugeteilt worden seien.

Die massgeblichen Kriterien im Zusammenhang mit dem Entscheid über Zuteilung zu Schulen und Klassen sind der Schulweg (bzw. dessen Länge und Gefährlichkeit) und die Ausgewogenheit in der Zusammensetzung der Klassen. Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführenden ist Kindeswille nicht gleichbedeutend mit Kindeswohl. Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · ERZIEHUNG, BILDUNG, WISSENSCHAFT KINDESWOHL KLASSE KLASSENGRÖSSE KRITERIEN SCHULHAUSZUTEILUNG ZUSAMMENSETZUNG · Rechtsnormen: · § 10 Abs. I VSG Art. 25 Abs. I VerkehrssicherheitsV · Publikationen:

· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3