Parents' School Transfer Request Denied Despite Child's Wishes
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe administrative court upheld the rejection of parents' request to transfer their child to a different school, despite the child's expressed wish to join friends already assigned there, because the decisive criteria for school allocation are the length and safety of the school route and maintaining balanced class composition, and the court reasoned that the child's desire does not equate to the child's best interest.
Legislator-Regeste
AmtlichSchulzuteilung | Schulhauszuteilung [Die Beschwerdegegnerin hatte ein von den Beschwerdeführenden gestelltes Gesuch um Zuteilung ihres Kindes in eine neue Schule abgewiesen.] Die Beschwerdeführenden führen zur Begründung ihres Standpunkts einzig den seitens ihres Kindes geäusserten Wunsch an, in die neue Schule zu gehen, weil auch seine engsten Freunde dorthin zugeteilt worden seien. Die massgeblichen Kriterien im Zusammenhang mit dem Entscheid über Zuteilung zu Schulen und Klassen sind der Schulweg (bzw. dessen Länge und Gefährlichkeit) und die Ausgewogenheit in der Zusammensetzung der Klassen. Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführenden ist Kindeswille nicht gleichbedeutend mit Kindeswohl. Abweisung der Beschwerde.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertVolltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00551
--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)
Druckansicht
--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00551 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 20.10.2020 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Bildung · Betreff: · Schulzuteilung · Schulhauszuteilung [Die Beschwerdegegnerin hatte ein von den Beschwerdeführenden gestelltes Gesuch um Zuteilung ihres Kindes in eine neue Schule abgewiesen.] Die Beschwerdeführenden führen zur Begründung ihres Standpunkts einzig den seitens ihres Kindes geäusserten Wunsch an, in die neue Schule zu gehen, weil auch seine engsten Freunde dorthin zugeteilt worden seien.
Die massgeblichen Kriterien im Zusammenhang mit dem Entscheid über Zuteilung zu Schulen und Klassen sind der Schulweg (bzw. dessen Länge und Gefährlichkeit) und die Ausgewogenheit in der Zusammensetzung der Klassen. Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführenden ist Kindeswille nicht gleichbedeutend mit Kindeswohl. Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · ERZIEHUNG, BILDUNG, WISSENSCHAFT KINDESWOHL KLASSE KLASSENGRÖSSE KRITERIEN SCHULHAUSZUTEILUNG ZUSAMMENSETZUNG · Rechtsnormen: · § 10 Abs. I VSG Art. 25 Abs. I VerkehrssicherheitsV · Publikationen:
· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3