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VB.2020.00550 • VG ZH VB.2020.00550 KI-generiert

Reinstatement of Appeal and Cost Reallocation Following Federal Court Remand

Geschäftsnummer VB.2020.00550
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)
Kostenauflage zulasten Beschwerdeführer/in

Legislator-Zusammenfassung

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The court re-examined a case after the Federal Court had ordered a remand. The Federal Court determined that the lower court should not have dismissed the appeal but instead should have given the appellant a deadline to justify their standing and then made a new decision. Consequently, the appellant was deemed to have prevailed in the administrative court proceedings, leading to a reallocation of costs and compensation.

Legislator-Regeste

Amtlich

Verkehrsanordnung Wiederaufnahme von VB.2019.00074 | Verkehrsanordnung: Wiederaufnahme nach Rückweisung durch das Bundesgericht Gemäss den bundesgerichtlichen Erwägungen hätte das Verwaltungsgericht den Nichteintretensentscheid des Baurekursgerichts aufheben und die Sache zur Ansetzung einer Nachfrist betreffend die Begründung der Legitimation des Beschwerdeführers sowie zu neuem Entscheid an das Baurekursgericht zurückweisen müssen. Die Rückweisung wurde nunmehr vom Bundesgericht angeordnet. Demnach hat der Beschwerdeführer im Beschwerdeverfahren vor Verwaltungsgericht als obsiegend zu gelten. Neuverlegung der Kosten- und Entschädigungsfolgen.

Schlagwörter

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Beschwerdelegitimation Verwaltungskosten Haftprüfungsverfahren Leitverfahren Überprüfung einer früheren Entscheidung Kostenvorschuss

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 23 Abs. II VRG

This provision is cited in the context of the court's order to reassign costs and compensation, implying it governs these aspects based on the outcome of the reassessment.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00550

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00550 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 28.08.2020 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · Verkehrsanordnung Wiederaufnahme von VB.2019.00074 · Verkehrsanordnung: Wiederaufnahme nach Rückweisung durch das Bundesgericht Gemäss den bundesgerichtlichen Erwägungen hätte das Verwaltungsgericht den Nichteintretensentscheid des Baurekursgerichts aufheben und die Sache zur Ansetzung einer Nachfrist betreffend die Begründung der Legitimation des Beschwerdeführers sowie zu neuem Entscheid an das Baurekursgericht zurückweisen müssen.

Die Rückweisung wurde nunmehr vom Bundesgericht angeordnet. Demnach hat der Beschwerdeführer im Beschwerdeverfahren vor Verwaltungsgericht als obsiegend zu gelten. Neuverlegung der Kosten- und Entschädigungsfolgen. · --- · Stichworte: · LEGITIMATION LEGITIMATIONSBEGRÜNDUNG MANGEL MANGELHAFTE BEGRÜNDUNG NEUVERLEGUNG PERSÖNLICHE BETROFFENHEIT RÜCKWEISUNG AN DAS VERWALTUNGSGERICHT WIEDERAUFNAHME · Rechtsnormen: · § 23 VRG § 23 Abs. II VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4