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VB.2020.00533 • VG ZH VB.2020.00533 KI-generiert

Social Welfare Agency's Apartment Search Requirement Upheld Despite Client's Medical Claims

Geschäftsnummer VB.2020.00533
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court upheld a social welfare agency's requirement for a client to seek a cheaper apartment, finding that the client's existing medical reports, which suggested he was unable to manage such a task and that moving was unreasonable, did not account for his appointed guardianship, which was specifically established to manage his living situation. While acknowledging the number of housing search efforts demanded was high, the court deemed it achievable given the local housing market and dismissed the client's appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Sozialhilfe | Sozialhilfe: Auflage zur Suche einer günstigeren Wohnung. Die Auflage zur Suche einer günstigeren Wohnung ist intertemporalrechtlich noch anfechtbar (E. 1.3). Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen zur Auflage, eine günstigere Wohnung zu suchen (E. 2). Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die Vorinstanz (E. 4.1). Den bei den Akten liegenden ärztlichen Berichten lässt sich zwar entnehmen, dass der Beschwerdeführer nicht in der Lage sei, sich um eine andere (günstigere) Wohnung zu kümmern, und ihm ein Umzug nicht zuzumuten sei. Die über ihn angeordnete Beistandschaft hat aber gerade zum Zweck, die Wohnsituation des Beschwerdeführers zu ordnen und ihn dabei zu vertreten, was die Arztzeugnisse nicht berücksichtigen. Ein Wohnungswechsel erscheint unter diesen Umständen nicht unzumutbar (E. 4.2). Die Zahl der geforderten Suchbemühungen erscheint zwar als hoch, angesichts des Angebots in der betreffenden Gemeinde aber nicht als unerfüllbar (E. 5.3). Abweisung der Beschwerde.

Schlagwörter

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Sozialwohnung Vormundschaft Einstellung der Sozialhilfe Haushaltshilfe Ausweisung aus einer Wohnung Schadenminderungspflicht bei Arbeitslosigkeit

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 21 Abs. I SHG

This provision served as the legal basis for the imposition of the condition to search for a more affordable apartment.

§ 24 SHG

This provision was applied to address the issue of the proportionality of the condition and the number of required search efforts.

Art. 29 Abs. II BV

This provision was invoked to address the procedural aspect of the right to be heard (rechtliches Gehör).

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00533

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00533 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 28.12.2020 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Sozialhilfe: Auflage zur Suche einer günstigeren Wohnung. Die Auflage zur Suche einer günstigeren Wohnung ist intertemporalrechtlich noch anfechtbar (E. 1.3). Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen zur Auflage, eine günstigere Wohnung zu suchen (E. 2). Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die Vorinstanz (E. 4.1).

Den bei den Akten liegenden ärztlichen Berichten lässt sich zwar entnehmen, dass der Beschwerdeführer nicht in der Lage sei, sich um eine andere (günstigere) Wohnung zu kümmern, und ihm ein Umzug nicht zuzumuten sei. Die über ihn angeordnete Beistandschaft hat aber gerade zum Zweck, die Wohnsituation des Beschwerdeführers zu ordnen und ihn dabei zu vertreten, was die Arztzeugnisse nicht berücksichtigen. Ein Wohnungswechsel erscheint unter diesen Umständen nicht unzumutbar (E. 4.2). Die Zahl der geforderten Suchbemühungen erscheint zwar als hoch, angesichts des Angebots in der betreffenden Gemeinde aber nicht als unerfüllbar (E. 5.3).

Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · ANFECHTUNGSOBJEKT AUFLAGE MIETZINS MIETZINSMAXIMUM RECHTLICHES GEHÖR SOZIALHILFE SUCHBEMÜHUNGEN VERTRETUNGSBEISTANDSCHAFT WIRTSCHAFTLICHE HILFE WOHNUNG WOHNUNGSWECHSEL ZUMUTBARKEIT · Rechtsnormen: · Art. 29 Abs. II BV § 21 SHG § 21 Abs. I SHG § 21 Abs. II SHG § 24 SHG Art. 394 ZGB · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3