Social Assistance Reimbursement: Gifts from Family vs. Bank Card Credit
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court reviewed a case involving the reimbursement of social assistance. The individual had received approximately Fr. 400 on three occasions from family members, which were not immediately declared to the authorities. A further credit was made to their bank card. The court reasoned that while the credit to the bank card might require a reduction in the reimbursement claim, the funds received from family were likely a gift. Had these gifts been properly declared as income at the time, they would have been accounted for, thus validating the reimbursement claim for those amounts. The court did not consider the request for a waiver of the reimbursement.
Legislator-Regeste
AmtlichSozialhilfe | Sozialhilfe: Rückerstattung unrechtmässig bezogener wirtschaftlicher Hilfe. Unbestrittenermassen hat der Beschwerdeführer zwischen dem 30. November 2016 und 14. Februar 2017 dreimal einen Geldbetrag von je rund Fr. 400.- von Familienangehörigen erhalten. Demgegenüber scheint die Gutschrift vom 27.Februar 2017 über die Bankkarte des Beschwerdeführers getätigt worden zu sein, weshalb die Rückerstattungsforderung insofern zu kürzen ist (E. 4.1). Der Beschwerdeführer hat die Gutschriften von seiner Familie gegenüber der Beschwerdegegnerin jeweils nicht sofort deklariert (E. 4.2). Mangels anderweitiger Belege ist davon auszugehen, dass es sich bei den Zahlungen der Familie an den Beschwerdeführer um eine Schenkung handelt (E. 4.3). Diese wären dem Beschwerdeführer bei rechtzeitiger Meldung als Einkommen anzurechnen gewesen, weshalb sich die Rückerstattungsforderung in diesem Betrag als rechtmässig erweist (E. 4.4). Nichteintreten, soweit der Beschwerdeführer den Erlass der Rückerstattungsforderung beantragt (E. 5). Teilweise Gutheissung der Beschwerde.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as the basis for the obligation to repay unlawfully received social assistance.
Cited regarding the duty to disclose income and assets to the social assistance authorities.
Cited in relation to the calculation and repayment of social assistance.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00514
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00514 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 07.12.2020 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Sozialhilfe: Rückerstattung unrechtmässig bezogener wirtschaftlicher Hilfe. Unbestrittenermassen hat der Beschwerdeführer zwischen dem 30. November 2016 und 14. Februar 2017 dreimal einen Geldbetrag von je rund Fr. 400.- von Familienangehörigen erhalten. Demgegenüber scheint die Gutschrift vom 27.Februar 2017 über die Bankkarte des Beschwerdeführers getätigt worden zu sein, weshalb die Rückerstattungsforderung insofern zu kürzen ist (E. 4.1).
Der Beschwerdeführer hat die Gutschriften von seiner Familie gegenüber der Beschwerdegegnerin jeweils nicht sofort deklariert (E. 4.2). Mangels anderweitiger Belege ist davon auszugehen, dass es sich bei den Zahlungen der Familie an den Beschwerdeführer um eine Schenkung handelt (E. 4.3). Diese wären dem Beschwerdeführer bei rechtzeitiger Meldung als Einkommen anzurechnen gewesen, weshalb sich die Rückerstattungsforderung in diesem Betrag als rechtmässig erweist (E. 4.4). Nichteintreten, soweit der Beschwerdeführer den Erlass der Rückerstattungsforderung beantragt (E. 5).
Teilweise Gutheissung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · AUSKUNFTSPFLICHT DARLEHEN FREIWILLIGE ZUWENDUNG MELDEPFLICHT MELDEPFLICHTVERLETZUNG RÜCKERSTATTUNG RÜCKERSTATTUNGSPFLICHT SCHENKUNG SOZIALHILFE UNRECHTMÄSSIGER BEZUG WIRTSCHAFTLICHE HILFE · Rechtsnormen: · § 18 SHG § 26 SHG § 26 lit. a SHG § 28 SHV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4