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VB.2020.00514 • VG ZH VB.2020.00514 KI-generiert

Social Assistance Reimbursement: Gifts from Family vs. Bank Card Credit

Geschäftsnummer VB.2020.00514
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court reviewed a case involving the reimbursement of social assistance. The individual had received approximately Fr. 400 on three occasions from family members, which were not immediately declared to the authorities. A further credit was made to their bank card. The court reasoned that while the credit to the bank card might require a reduction in the reimbursement claim, the funds received from family were likely a gift. Had these gifts been properly declared as income at the time, they would have been accounted for, thus validating the reimbursement claim for those amounts. The court did not consider the request for a waiver of the reimbursement.

Legislator-Regeste

Amtlich

Sozialhilfe | Sozialhilfe: Rückerstattung unrechtmässig bezogener wirtschaftlicher Hilfe. Unbestrittenermassen hat der Beschwerdeführer zwischen dem 30. November 2016 und 14. Februar 2017 dreimal einen Geldbetrag von je rund Fr. 400.- von Familienangehörigen erhalten. Demgegenüber scheint die Gutschrift vom 27.Februar 2017 über die Bankkarte des Beschwerdeführers getätigt worden zu sein, weshalb die Rückerstattungsforderung insofern zu kürzen ist (E. 4.1). Der Beschwerdeführer hat die Gutschriften von seiner Familie gegenüber der Beschwerdegegnerin jeweils nicht sofort deklariert (E. 4.2). Mangels anderweitiger Belege ist davon auszugehen, dass es sich bei den Zahlungen der Familie an den Beschwerdeführer um eine Schenkung handelt (E. 4.3). Diese wären dem Beschwerdeführer bei rechtzeitiger Meldung als Einkommen anzurechnen gewesen, weshalb sich die Rückerstattungsforderung in diesem Betrag als rechtmässig erweist (E. 4.4). Nichteintreten, soweit der Beschwerdeführer den Erlass der Rückerstattungsforderung beantragt (E. 5). Teilweise Gutheissung der Beschwerde.

Schlagwörter

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Rückerstattung von Sozialhilfe Einkommensverzicht Familienangehöriger Beitragsschuld Sozialversicherungsleistungen Familienbeihilfen

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 26 lit. a SHG

Cited as the basis for the obligation to repay unlawfully received social assistance.

§ 18 SHG

Cited regarding the duty to disclose income and assets to the social assistance authorities.

§ 28 SHV

Cited in relation to the calculation and repayment of social assistance.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00514

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00514 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 07.12.2020 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Sozialhilfe: Rückerstattung unrechtmässig bezogener wirtschaftlicher Hilfe. Unbestrittenermassen hat der Beschwerdeführer zwischen dem 30. November 2016 und 14. Februar 2017 dreimal einen Geldbetrag von je rund Fr. 400.- von Familienangehörigen erhalten. Demgegenüber scheint die Gutschrift vom 27.Februar 2017 über die Bankkarte des Beschwerdeführers getätigt worden zu sein, weshalb die Rückerstattungsforderung insofern zu kürzen ist (E. 4.1).

Der Beschwerdeführer hat die Gutschriften von seiner Familie gegenüber der Beschwerdegegnerin jeweils nicht sofort deklariert (E. 4.2). Mangels anderweitiger Belege ist davon auszugehen, dass es sich bei den Zahlungen der Familie an den Beschwerdeführer um eine Schenkung handelt (E. 4.3). Diese wären dem Beschwerdeführer bei rechtzeitiger Meldung als Einkommen anzurechnen gewesen, weshalb sich die Rückerstattungsforderung in diesem Betrag als rechtmässig erweist (E. 4.4). Nichteintreten, soweit der Beschwerdeführer den Erlass der Rückerstattungsforderung beantragt (E. 5).

Teilweise Gutheissung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · AUSKUNFTSPFLICHT DARLEHEN FREIWILLIGE ZUWENDUNG MELDEPFLICHT MELDEPFLICHTVERLETZUNG RÜCKERSTATTUNG RÜCKERSTATTUNGSPFLICHT SCHENKUNG SOZIALHILFE UNRECHTMÄSSIGER BEZUG WIRTSCHAFTLICHE HILFE · Rechtsnormen: · § 18 SHG § 26 SHG § 26 lit. a SHG § 28 SHV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4