Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2020.00475 • VG ZH VB.2020.00475 KI-generiert

Permanent License Revocation Upheld for Driving Without License

Geschäftsnummer VB.2020.00475
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court upheld a permanent driver's license revocation for driving without a license, finding that a negligent commission of this offense is possible and that the individual was aware of driving without authorization. The court reasoned that the revocation is a suitable measure to deter further violations, as previous warnings and license suspensions were ineffective, and the permanent revocation aligns with the minimum duration stipulated by law, thereby satisfying the principle of proportionality.

Legislator-Regeste

Amtlich

Führerausweisentzug | Führerausweisentzug für immer, Verhältnismässigkeit. Auch die fahrlässige Begehung des Fahrens ohne Berechtigung ist möglich. Sodann wurde im Strafbefehl verbindlich festgestellt, dass der Beschwerdeführer davon wusste bzw. dies in Kauf nahm (E. 3.4). Der Gesetzgeber hat in Konkretisierung des Verhältnismässigkeitsprinzips die Art. 16 ff. SVG geschaffen. Der von der Vorinstanz bestätigte Führerausweisentzug ist geeignet, den Beschwerdeführer von weiteren Widerhandlungen abzuhalten. Eine mildere Massnahme, die der Erreichung dieses Ziels dienlich wäre, ist nicht ersichtlich, zumal die in der Vergangenheit erfolgten Warnungs- und Sicherheitsentzüge den Beschwerdeführer nicht von weiteren Widerhandlungen abzuhalten vermochten und der Führerausweisentzug für immer nach Art. 16c Abs. 2 lit. e SVG der Mindestentzugsdauer entspricht. Der Führerausweisentzug ist auch zumutbar (E. 4.2). Abweisung.

Schlagwörter

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Fahren ohne Berechtigung Entzug der Konzession wiederholtes Fahren im fahrunfähigen Zustand Taxibewilligung Kontrollfahrt Strassenverkehrsrecht

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 16c Abs. II lit. e SVG

Cited as the minimum duration for the revocation of the driver's license, indicating it corresponds to the permanent revocation.

Art. 16 Abs. III SVG

Cited in relation to the legislator's concretization of the proportionality principle through specific articles of the SVG.

Art. 16C Abs. I lit. F SVG

Although listed, this specific article (Art. 16C Abs. I lit. F SVG) is not explicitly used in the dispositive reasoning provided. The reasoning refers to Art. 16c Abs. 2 lit. e SVG as the basis for the permanent revocation.

Art. 100 Abs. I SVG

Cited as the legal basis for the revocation of the driver's license.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00475

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00475 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 19.08.2020 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 18.02.2021 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Administrativmassnahmen im Strassenverkehr · Betreff: · Führerausweisentzug · Führerausweisentzug für immer, Verhältnismässigkeit. Auch die fahrlässige Begehung des Fahrens ohne Berechtigung ist möglich. Sodann wurde im Strafbefehl verbindlich festgestellt, dass der Beschwerdeführer davon wusste bzw. dies in Kauf nahm (E. 3.4).

Der Gesetzgeber hat in Konkretisierung des Verhältnismässigkeitsprinzips die Art. 16 ff. SVG geschaffen. Der von der Vorinstanz bestätigte Führerausweisentzug ist geeignet, den Beschwerdeführer von weiteren Widerhandlungen abzuhalten. Eine mildere Massnahme, die der Erreichung dieses Ziels dienlich wäre, ist nicht ersichtlich, zumal die in der Vergangenheit erfolgten Warnungs- und Sicherheitsentzüge den Beschwerdeführer nicht von weiteren Widerhandlungen abzuhalten vermochten und der Führerausweisentzug für immer nach Art. 16c Abs. 2 lit. e SVG der Mindestentzugsdauer entspricht.

Der Führerausweisentzug ist auch zumutbar (E. 4.2). Abweisung. · --- · Stichworte: · BERUFSCHAUFFEUR FAHREN TROTZ FÜHRERAUSWEISENTZUGS FAHRLÄSSIGKEIT FÜHRERAUSWEISENTZUG IRRTUM VERHÄLTNISMÄSSIGKEITSPRINZIP · Rechtsnormen: · Art. 16 Abs. III SVG Art. 16C Abs. I lit. F SVG Art. 16c Abs. II lit. e SVG Art. 100 Abs. I SVG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3