Public Procurement Authority Improperly Altered Tender Criteria
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA public procurement authority was found to have improperly altered its evaluation criteria after receiving bids, specifically by waiving a requirement for two references per trade. The court held that an authority is bound by the criteria stated in the tender documents and cannot modify them post-submission. The court determined that the authority's interpretation of the criteria was beyond the legally permissible scope, leading to the exclusion of a compliant bidder and the inclusion of one who did not meet the original requirements. The decision was upheld, and the case was remanded for the contract to be awarded correctly.
Legislator-Regeste
AmtlichSubmission | Eignungskriterien: Auslegung und Abänderung. Die Vergabebehörde ist an ihre in der Ausschreibung festgelegten Eignungskriterien gebunden. Die Änderung eines Eignungskriteriums nach Eingang der Offerten ist ausgeschlossen. Es ist unzulässig, nicht auf die ausgeschriebenen Eignungskriterien abzustellen (E. 5.2). Die im Rahmen der Ausschreibung formulierten Eignungskriterien sind so auszulegen und anzuwenden, wie sie von den Anbietenden in guten Treuen verstanden werden konnten und mussten. Von mehreren möglichen Auslegungen hat die gerichtliche Beschwerdeinstanz nicht die ihr zweckmässig scheinende auszuwählen, sondern die Grenzen des rechtlich Zulässigen abzustecken (E. 5.3). Der nachträgliche Verzicht auf Referenzen "je Gewerk" liegt nach dem Gesagten nicht im zulässigen Interpretationsrahmen des Ausschreibungstexts (E. 6.3).Im Übrigen erfüllt die Mitbeteiligte nicht einmal die Voraussetzung der Einreichung von insgesamt zwei Referenzen betreffend "HLKS/E" (E. 6.4). Die Mitbeteiligung wäre schliesslich auch im Hinblick auf die nachträgliche Anpassung des Eignungskriteriums "Referenzen" auszuschliessen gewesen (E.7). Gutheissung und Rückweisung zur Zuschlagserteilung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as the basis for the court's decision regarding the interpretation and application of suitability criteria in public procurement.
Cited in conjunction with Article 4a IVöB regarding the interpretation and application of suitability criteria in public procurement.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00474
--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)
Druckansicht
--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00474 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 01.10.2020 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ist am Bundesgericht noch hängig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Eignungskriterien: Auslegung und Abänderung. Die Vergabebehörde ist an ihre in der Ausschreibung festgelegten Eignungskriterien gebunden. Die Änderung eines Eignungskriteriums nach Eingang der Offerten ist ausgeschlossen. Es ist unzulässig, nicht auf die ausgeschriebenen Eignungskriterien abzustellen (E. 5.2).
Die im Rahmen der Ausschreibung formulierten Eignungskriterien sind so auszulegen und anzuwenden, wie sie von den Anbietenden in guten Treuen verstanden werden konnten und mussten. Von mehreren möglichen Auslegungen hat die gerichtliche Beschwerdeinstanz nicht die ihr zweckmässig scheinende auszuwählen, sondern die Grenzen des rechtlich Zulässigen abzustecken (E. 5.3). Der nachträgliche Verzicht auf Referenzen "je Gewerk" liegt nach dem Gesagten nicht im zulässigen Interpretationsrahmen des Ausschreibungstexts (E. 6.3).Im Übrigen erfüllt die Mitbeteiligte nicht einmal die Voraussetzung der Einreichung von insgesamt zwei Referenzen betreffend "HLKS/E" (E. 6.4). Die Mitbeteiligung wäre schliesslich auch im Hinblick auf die nachträgliche Anpassung des Eignungskriteriums "Referenzen" auszuschliessen gewesen (E.7).
Gutheissung und Rückweisung zur Zuschlagserteilung. · --- · Stichworte: · AUSLEGUNG AUSSCHLUSS BEURTEILUNGSSPIELRAUM EIGNUNGSKRITERIEN REFERENZEN RÜGEOBLIEGENHEIT SUBMISSIONSRECHT TREU UND GLAUBEN VERWIRKUNG · Rechtsnormen: · Art. 4A IVöB Art. 4a Abs. 1 IVöB § 17 SubmV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3