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VB.2020.00465 • VG ZH VB.2020.00465 KI-generiert

Appeal of Residency Permit Revocation After Divorce

Geschäftsnummer VB.2020.00465
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court reviewed an appeal challenging the revocation of a residency permit for an individual whose marriage had ended, asserting a claim for post-marital residency based on important reasons. The court reasoned that due to the separation, the appellant could no longer rely on residency derived from the marital status or the right to family life, and that the described marital issues, including infidelity and debt accumulation, did not reach the threshold required for a post-marital hardship case; furthermore, the existence of employment and a social network was insufficient to establish such a hardship, leading the court to deny the discretionary granting of a residency permit and dismiss the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Widerruf der Aufenthaltsbewilligung | [Nachehelicher Aufenthalt: Umstritten ist, ob dem Beschwerdeführer aus anderen wichtigen Gründen ein nachehelicher Anspruch auf Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung zusteht.] Aufgrund der Trennung kann der Beschwerdeführer seinen derzeitigen Aufenthalt weder auf einen ehelichen Aufenthaltsanspruch noch auf das konventions- und verfassungsmässig geschützte Recht auf Familienleben stützen (E. 2.1). Die vom Beschwerdeführer geschilderten ehelichen Probleme (Untreue und Verursachen von Schulden) erreichen die nötige Intensität für einen nachehelichen Härtefall nicht. Ebenso vermag der Umstand, dass er hier eine Arbeitsstelle hat und sich ein soziales Netzwerk aufgebaut hat, keinen nachehelichen Härtefall zu begründen (E. 2.2). Dem Beschwerdeführer war auch nach pflichtgemässem Ermessen keine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen (E. 2.3). Abweisung der Beschwerde.

Schlagwörter

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Bewilligungsentzug ehelicher Härtefall familienrechtliche Verhältnisse aufgelöste Ehe wichtige familiäre Gründe Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 66 Abs. 1 BGG

This provision governs the allocation of court costs, as the appeal was dismissed.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00465

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00465 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 11.11.2020 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Widerruf der Aufenthaltsbewilligung · [Nachehelicher Aufenthalt: Umstritten ist, ob dem Beschwerdeführer aus anderen wichtigen Gründen ein nachehelicher Anspruch auf Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung zusteht.] Aufgrund der Trennung kann der Beschwerdeführer seinen derzeitigen Aufenthalt weder auf einen ehelichen Aufenthaltsanspruch noch auf das konventions- und verfassungsmässig geschützte Recht auf Familienleben stützen (E. 2.1).

Die vom Beschwerdeführer geschilderten ehelichen Probleme (Untreue und Verursachen von Schulden) erreichen die nötige Intensität für einen nachehelichen Härtefall nicht. Ebenso vermag der Umstand, dass er hier eine Arbeitsstelle hat und sich ein soziales Netzwerk aufgebaut hat, keinen nachehelichen Härtefall zu begründen (E. 2.2). Dem Beschwerdeführer war auch nach pflichtgemässem Ermessen keine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen (E. 2.3). Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · NACHEHELICHER HÄRTEFALL · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen:

· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3