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VB.2020.00458 • VG ZH VB.2020.00458 KI-generiert

Residence Permit Revocation Appeal Regarding Sham Marriage Proof

Geschäftsnummer VB.2020.00458
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The administrative court considered an appeal against the revocation of a residence permit based on suspicion of a sham marriage, where doubts existed regarding whether a genuine marital community with the former spouse was maintained, but the evidence gathered years after the divorce and long after the marriage was insufficient to definitively conclude it was a sham marriage. The court ruled in favor of the appellant because the authority failed to gather necessary evidence regarding the marriage's authenticity while it was ongoing, rendering later questioning of the former spouses inconclusive for justifying revocation.

Legislator-Regeste

Amtlich

Aufenthaltsbewilligung | [Widerruf der Aufenthaltsbewilligung wegen Scheinehe] Vorliegend bestehen durchaus Zweifel, ob zwischen dem Beschwerdeführer und seiner ersten Ehefrau eine tatsächlich gelebte Ehegemeinschaft bestand. Diese sind aber nicht ausreichend, um auf eine Scheinehe schliessen zu können. Der Beschwerdegegner hat es versäumt, während des Bestands der Ehe entsprechende Hinweise zu beschaffen (E. 5). Die Befragung der ehemaligen Ehepartner erstmals vier Jahre nach der Scheidung und acht Jahre nach der Heirat bringt wenig Verwertbares. Gutheissung.

Schlagwörter

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Widerruf der Aufenthaltsbewilligung tatsächliche Lebensgemeinschaft Aufenthaltsbewilligung Ehegatte Nichtigkeitsklage im Gemeinschaftsrecht Auflösung des Güterstandes

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 51 Abs. 2 lit. a AIG

The court used this provision as the basis for judging the revocation of the residence permit due to suspected sham marriage.

Art. 50 AIG

The court considered this provision regarding the residence permit.

Art. 43 AIG

The court considered this provision regarding the residence permit.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00458

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00458 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 21.10.2020 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthaltsbewilligung · [Widerruf der Aufenthaltsbewilligung wegen Scheinehe] Vorliegend bestehen durchaus Zweifel, ob zwischen dem Beschwerdeführer und seiner ersten Ehefrau eine tatsächlich gelebte Ehegemeinschaft bestand. Diese sind aber nicht ausreichend, um auf eine Scheinehe schliessen zu können. Der Beschwerdegegner hat es versäumt, während des Bestands der Ehe entsprechende Hinweise zu beschaffen (E. 5). Die Befragung der ehemaligen Ehepartner erstmals vier Jahre nach der Scheidung und acht Jahre nach der Heirat bringt wenig Verwertbares. Gutheissung. · --- · Stichworte: · AUFENTHALTSBEWILLIGUNG SCHEINEHEVERDACHT · Rechtsnormen: · Art. 43 AIG Art. 50 AIG Art. 51 Abs. 2 lit. a AIG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3