Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2020.00440 • VG ZH VB.2020.00440 KI-generiert

Warning Instead of Deportation for Integrated Sex Offender

Geschäftsnummer VB.2020.00440
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A court considered the revocation of a 32-year-old Serbian man's residency permit, who had lived in Switzerland for 25 years and received a 16-month prison sentence for sexual coercion and sexual acts with a child. While acknowledging the legal grounds for revocation due to a long-term prison sentence, the court found revocation disproportionate given the individual's integration into Swiss society, family life, and employment. The court also considered the mitigating factors surrounding his criminal conduct, ultimately issuing a warning instead of revoking his permit.

Legislator-Regeste

Amtlich

Widerruf der Niederlassungsbewilligung | [Widerruf der Niederlassungsbewilligung eines 32-jährigen Serben, der sich seit 25 Jahren in der Schweiz aufhält. Er wurde wegen sexueller Nötigung und der sexuellen Handlung mit einem Kind zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt.] Der Beschwerdeführer erfüllt den Widerrufsgrund der längerfristigen Freiheitsstrafe (E. 2.1). Ein Widerruf kann nur erfolgen, wenn er unter Berücksichtigung der persönlichen und familiären Situation der oder des Betroffenen als verhältnismässig erscheint (E. 2.2 f.). Angesichts seiner familiären und beruflichen Integration in der Schweiz und unter Berücksichtigung, dass sein strafrechtliches Verschulden zu relativieren ist, erweist sich ein Widerruf seiner Niederlassungsbewilligung als unverhältnismässig. Der Beschwerdeführer ist zu verwarnen (E. 2.4). Gutheissung.

Schlagwörter

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Strafurteil Familienwegweisung Bewilligungsentzug sexuelle Handlung mit einem Kind abgelaufene Aufenthaltsbewilligung Wiederholungsgefahr

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 62 Abs. 1 lit. b AIG

This provision is cited as a ground for the potential revocation of the settlement permit due to a longer-term prison sentence.

Art. 63 Abs. 1 lit. a AIG

This provision is cited as the basis for the court's decision to issue a warning instead of revoking the settlement permit, considering proportionality.

Art. 96 Abs. 2 AIG

This provision is cited, likely in relation to the assessment of proportionality or the consequences of the court's decision regarding the settlement permit.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00440

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00440 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 24.03.2021 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Widerruf der Niederlassungsbewilligung · [Widerruf der Niederlassungsbewilligung eines 32-jährigen Serben, der sich seit 25 Jahren in der Schweiz aufhält. Er wurde wegen sexueller Nötigung und der sexuellen Handlung mit einem Kind zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt.] Der Beschwerdeführer erfüllt den Widerrufsgrund der längerfristigen Freiheitsstrafe (E. 2.1).

Ein Widerruf kann nur erfolgen, wenn er unter Berücksichtigung der persönlichen und familiären Situation der oder des Betroffenen als verhältnismässig erscheint (E. 2.2 f.). Angesichts seiner familiären und beruflichen Integration in der Schweiz und unter Berücksichtigung, dass sein strafrechtliches Verschulden zu relativieren ist, erweist sich ein Widerruf seiner Niederlassungsbewilligung als unverhältnismässig. Der Beschwerdeführer ist zu verwarnen (E. 2.4). Gutheissung. · --- · Stichworte: · FREIHEITSSTRAFE LÄNGERFRISTIGE FREIHEITSSTRAFE VERWARNUNG WIDERRUF WIDERRUF DER NIEDERLASSUNGSBEWILLIGUNG · Rechtsnormen:

· Art. 62 Abs. 1 lit. b AIG Art. 63 Abs. 1 lit. a AIG Art. 96 Abs. 2 AIG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4