Doe v. United States Citizenship and Immigration Services (USCIS)
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court reviewed an application for naturalization, finding that the primary applicant failed to demonstrate economic self-sufficiency, evidenced by outstanding debt claims against her husband, thus denying her claim. However, because her daughter now meets the naturalization criteria, the matter was remanded for a new decision concerning the daughter, while the primary applicant's request was deemed moot.
Legislator-Regeste
AmtlichEinbürgerung | [Einbürgerung, wirtschaftliche Erhaltungsfähigkeit] Die Beschwerdeführerin 1 hat keinen Anspruch auf Einbürgerung; ihre Töchter, die Beschwerdeführerinnen 2 und 3, wurden in ihr Gesuch miteinbezogen. In Anbetracht insbesondere der gegen den Ehemann der Beschwerdeführerin 1 verzeichneten Verlustscheine ist der Schluss der Vorinstanz, die wirtschaftliche Erhaltungsfähigkeit der Beschwerdeführerin 1 zu verneinen, nicht zu beanstanden (E. 4.2 f.). Der Beschwerdeführerin 2 kommt heute ein Anspruch auf Einbürgerung zu. Es rechtfertigt sich daher, die Angelegenheit in Bezug auf die Beschwerdeführerin 2 zu neuem Entscheid an den Beschwerdegegner zurückzuweisen (zum Ganzen E. 3.2 f.). Abweisung UP, soweit das betreffende Gesuch nicht als gegenstandslos geworden abgeschrieben wird. Teilweise Gutheissung (in Bezug auf die Beschwerdeführerin 2).
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertUsed as the legal basis to determine the right to naturalization.
Cited in relation to the criterion of economic sustainability for naturalization.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00410
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00410 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 21.10.2020 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · Einbürgerung · [Einbürgerung, wirtschaftliche Erhaltungsfähigkeit] Die Beschwerdeführerin 1 hat keinen Anspruch auf Einbürgerung; ihre Töchter, die Beschwerdeführerinnen 2 und 3, wurden in ihr Gesuch miteinbezogen. In Anbetracht insbesondere der gegen den Ehemann der Beschwerdeführerin 1 verzeichneten Verlustscheine ist der Schluss der Vorinstanz, die wirtschaftliche Erhaltungsfähigkeit der Beschwerdeführerin 1 zu verneinen, nicht zu beanstanden (E. 4.2 f.).
Der Beschwerdeführerin 2 kommt heute ein Anspruch auf Einbürgerung zu. Es rechtfertigt sich daher, die Angelegenheit in Bezug auf die Beschwerdeführerin 2 zu neuem Entscheid an den Beschwerdegegner zurückzuweisen (zum Ganzen E. 3.2 f.). Abweisung UP, soweit das betreffende Gesuch nicht als gegenstandslos geworden abgeschrieben wird. Teilweise Gutheissung (in Bezug auf die Beschwerdeführerin 2). · --- · Stichworte: · ANSPRUCH AUF EINBÜRGERUNG EINBÜRGERUNG EINBÜRGERUNGSKRITERIEN WIRTSCHAFTLICHE ERHALTUNGSFÄHIGKEIT · Rechtsnormen: · Art. 15 BÜG § 21 lit. b BÜRGERRV · Publikationen:
· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3