Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2020.00410 • VG ZH VB.2020.00410 KI-generiert

Doe v. United States Citizenship and Immigration Services (USCIS)

Geschäftsnummer VB.2020.00410
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court reviewed an application for naturalization, finding that the primary applicant failed to demonstrate economic self-sufficiency, evidenced by outstanding debt claims against her husband, thus denying her claim. However, because her daughter now meets the naturalization criteria, the matter was remanded for a new decision concerning the daughter, while the primary applicant's request was deemed moot.

Legislator-Regeste

Amtlich

Einbürgerung | [Einbürgerung, wirtschaftliche Erhaltungsfähigkeit] Die Beschwerdeführerin 1 hat keinen Anspruch auf Einbürgerung; ihre Töchter, die Beschwerdeführerinnen 2 und 3, wurden in ihr Gesuch miteinbezogen. In Anbetracht insbesondere der gegen den Ehemann der Beschwerdeführerin 1 verzeichneten Verlustscheine ist der Schluss der Vorinstanz, die wirtschaftliche Erhaltungsfähigkeit der Beschwerdeführerin 1 zu verneinen, nicht zu beanstanden (E. 4.2 f.). Der Beschwerdeführerin 2 kommt heute ein Anspruch auf Einbürgerung zu. Es rechtfertigt sich daher, die Angelegenheit in Bezug auf die Beschwerdeführerin 2 zu neuem Entscheid an den Beschwerdegegner zurückzuweisen (zum Ganzen E. 3.2 f.). Abweisung UP, soweit das betreffende Gesuch nicht als gegenstandslos geworden abgeschrieben wird. Teilweise Gutheissung (in Bezug auf die Beschwerdeführerin 2).

Schlagwörter

KI-generiert
Bürgerrecht Nichtigerklärung der Einbürgerung erleichterte Einbürgerung Ausländerrecht Prüfung des Asylgesuchs Bestimmung des Wohnsitzes

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 15 BÜG
Used as the legal basis to determine the right to naturalization.
§ 21 lit. b BÜRGERRV
Cited in relation to the criterion of economic sustainability for naturalization.
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 15 BÜG

Used as the legal basis to determine the right to naturalization.

§ 21 lit. b BÜRGERRV

Cited in relation to the criterion of economic sustainability for naturalization.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00410

--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)

[Druckansicht](/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220673&W10_KEY=13317044&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/printviewdocument.fiw)

--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00410 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 21.10.2020 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · Einbürgerung · [Einbürgerung, wirtschaftliche Erhaltungsfähigkeit] Die Beschwerdeführerin 1 hat keinen Anspruch auf Einbürgerung; ihre Töchter, die Beschwerdeführerinnen 2 und 3, wurden in ihr Gesuch miteinbezogen. In Anbetracht insbesondere der gegen den Ehemann der Beschwerdeführerin 1 verzeichneten Verlustscheine ist der Schluss der Vorinstanz, die wirtschaftliche Erhaltungsfähigkeit der Beschwerdeführerin 1 zu verneinen, nicht zu beanstanden (E. 4.2 f.).

Der Beschwerdeführerin 2 kommt heute ein Anspruch auf Einbürgerung zu. Es rechtfertigt sich daher, die Angelegenheit in Bezug auf die Beschwerdeführerin 2 zu neuem Entscheid an den Beschwerdegegner zurückzuweisen (zum Ganzen E. 3.2 f.). Abweisung UP, soweit das betreffende Gesuch nicht als gegenstandslos geworden abgeschrieben wird. Teilweise Gutheissung (in Bezug auf die Beschwerdeführerin 2). · --- · Stichworte: · ANSPRUCH AUF EINBÜRGERUNG EINBÜRGERUNG EINBÜRGERUNGSKRITERIEN WIRTSCHAFTLICHE ERHALTUNGSFÄHIGKEIT · Rechtsnormen: · Art. 15 BÜG § 21 lit. b BÜRGERRV · Publikationen:

· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3