Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2020.00404 • VG ZH VB.2020.00404 KI-generiert

Road Project Finalization Appeal Rejected for Lack of Standing

Geschäftsnummer VB.2020.00404
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The administrative court rejected an appeal concerning the finalization of a road project because the appellant lacked standing to challenge the decision. The court reasoned that the appellant did not qualify as an affected resident as they did not live in the immediate vicinity of the affected road section, and their recreational use of the project area only two to three times per month was deemed irregular and insufficient to establish a legitimate interest required for challenging the measure. Furthermore, the appellant failed to demonstrate any disadvantage to their property resulting from the project, and even if regular use were assumed, the resulting disadvantage would not reach the intensity necessary to establish standing.

Legislator-Regeste

Amtlich

Festsetzung Strassenprojekt | Festsetzung Strassenprojekt Der Beschwerdeführer ist nicht in direkter Nähe des streitbetroffenen Strassenabschnitts wohnhaft und folglich nicht als Anwohner zu qualifizieren. Die freizeitliche Nutzung des Projektperimeters (2-3 Mal im Monat) stellt keine regelmässige Nutzung dar. Eine bloss gelegentliche Nutzung reicht zur Legitimationsbegründung nicht aus. Dass das Strassenprojekt mit Immissionen auf sein Grundstück verbunden wäre, macht der Beschwerdeführer nicht geltend und ist angesichts der räumlichen Distanz auch nicht ersichtlich (E. 4.1). Selbst wenn aber eine regelmässige Nutzung des Projektperimeters angenommen würde, ist kein den Beschwerdeführer betreffenden Nachteil ersichtlich, der die legitimationsbegründende Intensität erreichen würde (E. 4.2). Abweisung der Beschwerde.

Schlagwörter

KI-generiert
Beschwerdelegitimation Legitimation gegen Baubewilligung Anfechtung von Verwaltungsverfügungen Strassenbauprojekt Legitimation der Gemeinde Erschliessung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
§ 21 VRG

This provision, cited in the final disposition, pertains to the inadmissibility of the appeal due to lack of standing/legitimation.

§ 21 Abs. I VRG

This provision, cited in the final disposition, pertains to the inadmissibility of the appeal due to lack of standing/legitimation.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00404

--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)

[Druckansicht](/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220442&W10_KEY=13317046&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/printviewdocument.fiw)

--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00404 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 22.07.2020 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 19.08.2021 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Festsetzung Strassenprojekt · Festsetzung Strassenprojekt Der Beschwerdeführer ist nicht in direkter Nähe des streitbetroffenen Strassenabschnitts wohnhaft und folglich nicht als Anwohner zu qualifizieren.

Die freizeitliche Nutzung des Projektperimeters (2-3 Mal im Monat) stellt keine regelmässige Nutzung dar. Eine bloss gelegentliche Nutzung reicht zur Legitimationsbegründung nicht aus. Dass das Strassenprojekt mit Immissionen auf sein Grundstück verbunden wäre, macht der Beschwerdeführer nicht geltend und ist angesichts der räumlichen Distanz auch nicht ersichtlich (E. 4.1). Selbst wenn aber eine regelmässige Nutzung des Projektperimeters angenommen würde, ist kein den Beschwerdeführer betreffenden Nachteil ersichtlich, der die legitimationsbegründende Intensität erreichen würde (E. 4.2).

Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · LEGITIMATION RECHTSMITTELLEGITIMATION SCHUTZWÜRDIGES INTERESSE STRASSENPROJEKT · Rechtsnormen: · § 21 VRG § 21 Abs. I VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4