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VB.2020.00380 • VG ZH VB.2020.00380 KI-generiert

Employee Termination Following Workplace Accident and Failure to Investigate Return to Work

Geschäftsnummer VB.2020.00380
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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An employee, following an on-the-job accident, was terminated during approximately six months of employment after being 100% unable to work for about three months, with uncertainty remaining about their permanent capacity to perform their duties at the time of dismissal. The court found the termination to be contrary to the principle of good faith and thus substantively unjustified because the employer failed to investigate the possibility of the employee's return to work. However, the court upheld the lower court's award of two months' salary as compensation, deeming this amount reasonable given the brief duration of the employment relationship, and dismissed the appeal to the extent it was admissible.

Legislator-Regeste

Amtlich

Kündigung des Arbeitsverhältnisses | [Kündigung infolge lang dauernder Krankheit nach rund sechsmonatiger Anstellung] Der Beschwerdeführer erlitt einen Arbeitsunfall und war in der Folge während insgesamt rund drei Monaten zu 100 % arbeitsunfähig. Im Kündigungszeitpunkt war nicht klar, ob der Beschwerdeführer dauerhaft nicht mehr in der Lage sein würde, seine Aufgaben zu erfüllen. Die Beschwerdegegnerin hat es unterlassen, Abklärungen zur möglichen Rückkehr des Beschwerdeführers an den Arbeitsplatz zu treffen. Demnach erweist sich die Kündigung als treuwidrig und somit sachlich nicht gerechtfertigt (E. 5). Die von der Vorinstanz zugesprochene Entschädigung von zwei Monatslöhnen liegt insbesondere unter Berücksichtigung der kurzen Dauer des Anstellungsverhältnisses im Bereich des Ermessens, das der Vorinstanz bei der Festsetzung der Entschädigungshöhe zukommt; eine höhere Entschädigung ist nicht zuzusprechen (E. 6.3). Abweisung, soweit darauf eingetreten wird.

Schlagwörter

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Beendigung des Arbeitsverhältnisses Arbeitsunfälle Arbeitsfähigkeit Kurzarbeitsentschädigung Arbeitsnorm Treu und Glauben

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 336 OR

The court ruled that the termination was contrary to the principle of good faith, which falls under this article.

Art. 336a OR

This article was cited in connection with the substantive grounds for the judgment regarding the termination of employment.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00380

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00380 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 27.10.2020 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Personalrecht · Betreff: · Kündigung des Arbeitsverhältnisses · [Kündigung infolge lang dauernder Krankheit nach rund sechsmonatiger Anstellung] Der Beschwerdeführer erlitt einen Arbeitsunfall und war in der Folge während insgesamt rund drei Monaten zu 100 % arbeitsunfähig. Im Kündigungszeitpunkt war nicht klar, ob der Beschwerdeführer dauerhaft nicht mehr in der Lage sein würde, seine Aufgaben zu erfüllen.

Die Beschwerdegegnerin hat es unterlassen, Abklärungen zur möglichen Rückkehr des Beschwerdeführers an den Arbeitsplatz zu treffen. Demnach erweist sich die Kündigung als treuwidrig und somit sachlich nicht gerechtfertigt (E. 5). Die von der Vorinstanz zugesprochene Entschädigung von zwei Monatslöhnen liegt insbesondere unter Berücksichtigung der kurzen Dauer des Anstellungsverhältnisses im Bereich des Ermessens, das der Vorinstanz bei der Festsetzung der Entschädigungshöhe zukommt; eine höhere Entschädigung ist nicht zuzusprechen (E. 6.3).

Abweisung, soweit darauf eingetreten wird. · --- · Stichworte: · ARBEITSUNFÄHIGKEIT BERUFSUNFALL KÜNDIGUNG · Rechtsnormen: · Art. 336 OR Art. 336a OR · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3