Reimbursement of Social Assistance Benefits Due to Undeclared Wages and Extended Absence Abroad Upheld
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe administrative court rejected an appeal against a demand for the reimbursement of social assistance benefits based on undeclared wage payments and an extended stay abroad. The court reasoned that the claimant failed to prove that the detected, unlisted payments were reported when received, and the amount demanded was not disputed or considered time-barred; furthermore, the claimant's ten-week absence abroad exceeded the standard four-week limit for permitted holidays, justifying the reimbursement of the difference in subsistence costs calculated based on objective criteria from a federal table for the period spent in a country with lower living expenses.
Legislator-Regeste
AmtlichSozialhilfe | Sozialhilfe: Rückerstattung aufgrund nicht deklarierter Lohnzahlungen und Auslandsabwesenheit. Der Beschwerdeführer wehrt sich gegen die Rückerstattungsforderung, da er geltend macht, seine Lohneinnahmen stets gemeldet zu haben. Bei der jährlichen Unterlagenkontrolle stellte die Beschwerdegegnerin jedoch nicht deklarierte Zahlungseingänge fest, bei welchen nicht belegt werden konnte, dass sie bereits bei ihrem Eingang gemeldet worden wären. Die Höhe ist nicht strittig und nachvollziehbar, ausserdem ist die Rückerstattungsforderung noch nicht verjährt. Des Weiteren hielt sich der Beschwerdeführer während der Dauer des Bezugs wirtschaftlicher Hilfe während zehn Wochen im Ausland auf. Nach der gängigen Praxis der Beschwerdegegnerin ist ein maximaler Ferienaufenthalt von vier Wochen erlaubt. Da die Lebenskosten im Land, in welchem der Beschwerdeführer weilte, tiefer sind als in der Schweiz, ist die Differenz des Grundbetrags zurückzuerstatten. Dabei ist auf objektive und überprüfbare Kriterien abzustellen, konkret auf eine Tabelle des Bundesamts für Sozialversicherungen für den Export von Familienzulagen (E. 4). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision likely forms the basis for the decision to uphold the reimbursement claim regarding undeclared income, as the claim was partially upheld.
This provision was likely used in relation to the reimbursement obligation concerning the period of absence abroad.
This provision was likely applied in connection with the overall administration or entitlement regarding social assistance.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00376
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00376 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 21.08.2020 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Sozialhilfe: Rückerstattung aufgrund nicht deklarierter Lohnzahlungen und Auslandsabwesenheit. Der Beschwerdeführer wehrt sich gegen die Rückerstattungsforderung, da er geltend macht, seine Lohneinnahmen stets gemeldet zu haben. Bei der jährlichen Unterlagenkontrolle stellte die Beschwerdegegnerin jedoch nicht deklarierte Zahlungseingänge fest, bei welchen nicht belegt werden konnte, dass sie bereits bei ihrem Eingang gemeldet worden wären.
Die Höhe ist nicht strittig und nachvollziehbar, ausserdem ist die Rückerstattungsforderung noch nicht verjährt. Des Weiteren hielt sich der Beschwerdeführer während der Dauer des Bezugs wirtschaftlicher Hilfe während zehn Wochen im Ausland auf. Nach der gängigen Praxis der Beschwerdegegnerin ist ein maximaler Ferienaufenthalt von vier Wochen erlaubt. Da die Lebenskosten im Land, in welchem der Beschwerdeführer weilte, tiefer sind als in der Schweiz, ist die Differenz des Grundbetrags zurückzuerstatten. Dabei ist auf objektive und überprüfbare Kriterien abzustellen, konkret auf eine Tabelle des Bundesamts für Sozialversicherungen für den Export von Familienzulagen (E. 4).
Abweisung. · --- · Stichworte: · AUSLANDAUFENTHALT GRUNDBETRAG LOHN RÜCKERSTATTUNG RÜCKFORDERUNG SOZIALHILFE WIRTSCHAFTLICHE HILFE · Rechtsnormen: · § 14 SHG § 18 SHG § 26 lit. a SHG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3