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VB.2020.00371 • VG ZH VB.2020.00371 KI-generiert

University Admission Denial for Equivalent Master's Degree Upheld

Geschäftsnummer VB.2020.00371
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court upheld the university's decision to deny admission to a Master's program because the applicant already held an equivalent degree in a related field. The court reasoned that according to the relevant regulations, admission to a new Bachelor's or Master's program is generally not permitted if a student has already completed a program of equivalent content. The court found that the applicant's prior Master's degree in economics constituted such an equivalent program.

Legislator-Regeste

Amtlich

Zulassung zu Masterstudiengang | [Zulassung zu Masterstudiengang an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich] Der Beschwerdeführer verfügt bereits über einen "Master of Science in Economics, Major in Economic Policy" der Universität Neuenburg. Die Universität Zürich verweigerte dem Beschwerdeführer zu Recht die Zulassung zum Studiengang "Master of Arts in Business and Economics", da gemäss § 12 VZS die Zulassung zu einem Bachelor- oder Masterstudienprogramm in der Regel nicht möglich ist, wenn zuvor ein fachinhaltlich äquivalentes Studium abgeschlossen wurde. Ein Masterabschluss mit wirtschaftswissenschaftlicher Ausrichtung stellt ein fachinhaltlich äquivalentes Studium im Sinn dieser Bestimmung dar (E. 2). Abweisung.

Schlagwörter

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Masterabschluss vergleichbare Rechtsstellung begründeter Entscheid Anerkennung der beruflichen Befähigungsnachweise ordentliche Ersitzung Hochschulbildung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 12 VZS

This provision was used to deny admission to the Master's program because the applicant had already completed an equivalent study.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00371

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00371 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 15.08.2020 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 14.09.2020 nicht eingetreten. · Rechtsgebiet: · Bildung · Betreff: · Zulassung zu Masterstudiengang · [Zulassung zu Masterstudiengang an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich] Der Beschwerdeführer verfügt bereits über einen "Master of Science in Economics, Major in Economic Policy" der Universität Neuenburg.

Die Universität Zürich verweigerte dem Beschwerdeführer zu Recht die Zulassung zum Studiengang "Master of Arts in Business and Economics", da gemäss § 12 VZS die Zulassung zu einem Bachelor- oder Masterstudienprogramm in der Regel nicht möglich ist, wenn zuvor ein fachinhaltlich äquivalentes Studium abgeschlossen wurde. Ein Masterabschluss mit wirtschaftswissenschaftlicher Ausrichtung stellt ein fachinhaltlich äquivalentes Studium im Sinn dieser Bestimmung dar (E. 2).

Abweisung. · --- · Stichworte: · ZULASSUNG ZULASSUNG ZUM BACHELORSTUDIUM ZULASSUNG ZUM HAUPTSTUDIUM · Rechtsnormen: · § 12 VZS · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4