Residency Permit Extension Denial Upheld After Registered Partnership Dissolution
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court dismissed an appeal against the refusal to extend a residency permit following the separation from a registered partner, affirming that while the registered partnership lasted over three years, there were no justifiable reasons for the separate residences. The court found no violation of the appellant's right to be heard regarding an expert opinion and determined that the appellant was not a victim of domestic violence to a legally relevant degree, nor did a severe personal hardship exist justifying an extension under immigration law, thus upholding the lower authority's discretionary decision.
Legislator-Regeste
AmtlichVerlängerung der Aufenthaltsbewilligung | [Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach Trennung von der eingetragenen Partnerin.] Die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zwecks Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist nicht Prozessgegenstand (E. 2). Die Vorinstanz hat das rechtliche Gehör der Beschwerdeführerin nicht verletzt, indem sie das von ihr eingereichte Gutachten nicht ausdrücklich erwähnt hat (E. 3). Die eingetragene Partnerschaft hat zwar mehr als drei Jahre gedauert, allerdings lagen für die getrennten Wohnsitze keine wichtigen Gründe vor. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Beschwerdeführerin Opfer von Gewalt in rechtserheblichem Ausmass in der Partnerschaft wurde. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach der Trennung (E. 4). Es liegt kein schwerwiegender persönlicher Härtefall vor; die Vorinstanz hat ihr Ermessen pflichtgemäss ausgeübt (E. 5). Abweisung der Beschwerde.
Schlagwörter
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KI-generiertThis provision is the main ground used to deny the extension of the residence permit following separation.
This provision is cited in connection with the refusal to extend the residence permit.
This provision is cited in connection with the refusal to extend the residence permit.
This provision is cited in connection with the refusal to extend the residence permit.
This provision relates to the exercise of discretion by the lower court, which the Administrative Court found to be lawful.
This provision is cited in connection with the refusal to extend the residence permit.
This constitutional provision is cited in connection with the refusal to extend the residence permit.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00354
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00354 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 30.09.2020 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 12.03.2021 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung · [Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach Trennung von der eingetragenen Partnerin.] Die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zwecks Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist nicht Prozessgegenstand (E. 2).
Die Vorinstanz hat das rechtliche Gehör der Beschwerdeführerin nicht verletzt, indem sie das von ihr eingereichte Gutachten nicht ausdrücklich erwähnt hat (E. 3). Die eingetragene Partnerschaft hat zwar mehr als drei Jahre gedauert, allerdings lagen für die getrennten Wohnsitze keine wichtigen Gründe vor. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Beschwerdeführerin Opfer von Gewalt in rechtserheblichem Ausmass in der Partnerschaft wurde. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach der Trennung (E. 4). Es liegt kein schwerwiegender persönlicher Härtefall vor; die Vorinstanz hat ihr Ermessen pflichtgemäss ausgeübt (E. 5).
Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · EHELICHE GEWALT EINGETRAGENE PARTNERSCHAFT LIVING APART TOGETHER · Rechtsnormen: · Art. 11 AIG Art. 23 AIG Art. 42 Abs. I AIG Art. 50 Abs. I lit. a AIG Art. 29 Abs. II BV § 20a Abs. I VRG § 52 Abs. I VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3