Foreign National Deported for Drugs Seeks Residency Based on Marriage, Appeal Rejected Due to Negative Conduct Prognosis
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA 46-year-old foreign national, previously deported after receiving a total prison sentence of 50 months for drug offenses, sought a re-evaluation of his right to residency based on his marriage to a citizen and cohabitation, as per Article 42(1) of the Foreign Nationals Act (AIG). The court determined that the appellant was entitled to a re-evaluation because approximately eight years had passed since his departure and he maintained the family relationship during temporary suspensions of the entry ban. However, the court ultimately rejected the appeal, reasoning that the continued negative prognosis regarding his future conduct meant the public interest in preventing his entry currently outweighed the private interest in family life in Switzerland.
Legislator-Regeste
AmtlichFamiliennachzug (Neuprüfung des Aufenthaltsrechts) | [Neubeurteilung des Aufenthaltsrechts eines 46-jährigen Dominikaners, der wegen Drogendelikten zu insgesamt 50 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt und weggewiesen worden war] Gemäss Art. 42 Abs. 1 AIG hat der ausländische Ehegatte einer Schweizer Bürgerin Anspruch darauf, dass ihm eine Aufenthaltsbewilligung erteilt wird, wenn er mit seiner Ehefrau zusammenwohnt (E. 2.1). Eine strafrechtliche Verurteilung verunmöglicht die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung nicht ein für alle Mal. Wann eine Neubeurteilung zu erfolgen hat, bestimmt sich aufgrund der Umstände des Einzelfalls (E. 2.3). Vorliegend besteht ein Anspruch auf Neubeurteilung, da seit der Ausreise rund acht Jahre vergangen sind und der Beschwerdeführer die Beziehung mit seiner Frau und seinen Kindern im Rahmen von Suspensionen des Einreiseverbots aufrechterhielt (E. 3.1). Aufgrund der nach wie vor belasteten Legalprognose überwiegt derzeit das öffentliche Fernhalteinteresse das private Interesse des Beschwerdeführers an einem Familienleben in der Schweiz (E. 3.2 ff.). Gutheissung UP/URB. Abweisung.
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Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00353
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00353 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 03.11.2020 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Familiennachzug (Neuprüfung des Aufenthaltsrechts) · [Neubeurteilung des Aufenthaltsrechts eines 46-jährigen Dominikaners, der wegen Drogendelikten zu insgesamt 50 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt und weggewiesen worden war] Gemäss Art. 42 Abs. 1 AIG hat der ausländische Ehegatte einer Schweizer Bürgerin Anspruch darauf, dass ihm eine Aufenthaltsbewilligung erteilt wird, wenn er mit seiner Ehefrau zusammenwohnt (E. 2.1).
Eine strafrechtliche Verurteilung verunmöglicht die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung nicht ein für alle Mal. Wann eine Neubeurteilung zu erfolgen hat, bestimmt sich aufgrund der Umstände des Einzelfalls (E. 2.3). Vorliegend besteht ein Anspruch auf Neubeurteilung, da seit der Ausreise rund acht Jahre vergangen sind und der Beschwerdeführer die Beziehung mit seiner Frau und seinen Kindern im Rahmen von Suspensionen des Einreiseverbots aufrechterhielt (E. 3.1). Aufgrund der nach wie vor belasteten Legalprognose überwiegt derzeit das öffentliche Fernhalteinteresse das private Interesse des Beschwerdeführers an einem Familienleben in der Schweiz (E. 3.2 ff.).
Gutheissung UP/URB. Abweisung. · --- · Stichworte: · AUFENTHALTSBEWILLIGUNG EHEGATTENNACHZUG EINREISEVERBOT FAMILIENLEBEN FAMILIENNACHZUG STRAFFÄLLIGKEIT · Rechtsnormen: · Art. 42 Abs. 1 AIG Art. 51 Abs. 1 lit. b AIG Art. 62 Abs. 1 lit. b AIG Art. 63 Abs. 1 lit. a AIG Art. 8 EMRK · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4