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VB.2020.00336 • VG ZH VB.2020.00336 KI-generiert

Iraqi National Residence Permit Appeal Denied Due to Criminal Record

Geschäftsnummer VB.2020.00336
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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A person from Iraq, who had been residing in the country for about ten years under temporary admission, appealed a decision denying them a residence permit, arguing they met the time requirements for an enhanced review of their hardship application. The court upheld the initial decision and the cantonal authority's refusal to grant a residence permit under discretionary powers, reasoning that the applicant's criminal record demonstrated that denying the permit was not a breach of discretion, despite the applicant meeting the required length of stay.

Legislator-Regeste

Amtlich

Aufenthaltsbewilligung | [Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an einen vorläufig aufgenommenen Iraker] Der Beschwerdeführer hält sich seit rund zehn Jahren in der Schweiz auf und erfüllt damit die zeitlichen Voraussetzungen für eine vertiefte Prüfung des Härtefallgesuchs. Aufgrund seiner Straffälligkeit erweist sich der Schluss von Beschwerdegegner und Vorinstanz, ihm im Rahmen des pflichtgemässen Ermessens derzeit keine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen, nicht als rechtsfehlerhaft (E. 4). Abweisung.

Schlagwörter

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Aufenthaltsbewilligungen Asylgesuch aus dem Irak Strafregister vorübergehende Einfuhr bisheriger Rechtsstatus ausländerrechtliche Festhaltung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 84 Abs. 5 AIG

This provision is the legal basis cited, which the court used to uphold the refusal of the residence permit based on discretionary assessment regarding the applicant's criminality.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00336

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00336 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 21.10.2020 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 28.12.2020 nicht eingetreten. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthaltsbewilligung · [Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an einen vorläufig aufgenommenen Iraker] Der Beschwerdeführer hält sich seit rund zehn Jahren in der Schweiz auf und erfüllt damit die zeitlichen Voraussetzungen für eine vertiefte Prüfung des Härtefallgesuchs.

Aufgrund seiner Straffälligkeit erweist sich der Schluss von Beschwerdegegner und Vorinstanz, ihm im Rahmen des pflichtgemässen Ermessens derzeit keine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen, nicht als rechtsfehlerhaft (E. 4). Abweisung. · --- · Stichworte: · HÄRTEFALLBEWILLIGUNG STRAFFÄLLIGKEIT VORLÄUFIGE AUFNAHME · Rechtsnormen: · Art. 84 Abs. 5 AIG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3