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VB.2020.00318 • VG ZH VB.2020.00318 KI-generiert

Building Permit Appeal Dismissed Due to Missed Deadline and No Statutory Suspension During Judicial Holidays

Geschäftsnummer VB.2020.00318
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court dismissed an appeal against a decision not to enter a ruling due to the missed deadline in a building permit appeal process. The court reasoned that there is no statutory suspension of deadlines during judicial holidays in cantonal administrative appeal proceedings, and the instruction for legal remedies was not flawed or unclear for failing to mention this, thus precluding the appellant from claiming legitimate reliance on a suspension, as any prior knowledge of such suspensions in other proceedings was irrelevant to the specific appeal stage.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung | Nichteintretensentscheid zufolge Fristversäumnis: Kein Fristenstillstand während der Gerichtsferien im Rekursverfahren. Indem in der strittigen Rechtsmittelbelehrung nicht darauf hingewiesen wurde, dass im kantonalen Verwaltungs-, Einsprache- und Rekursverfahren keine Gerichtsferien gelten, ist diese nicht unklar oder fehlerhaft. Die Beschwerdeführerin kann sich daher nicht auf den Vertrauensschutz berufen. Daraus, dass ihr der Fristenstillstand während der Gerichtsferien aus anderen Verfahren bekannt war, kann sie nichts zu ihren Gunsten ableiten. Eine behördliche Pflicht, auf nicht stillstehende Fristen hinzuweisen, besteht nur für das Beschwerdeverfahren vor Verwaltungsgericht, nicht hingegen für das Rekursverfahren (E.3). Abweisung.

Schlagwörter

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Fristversäumnis Baubewilligung prozessleitende Verfügungen verspätete Kündigung begründeter Entscheid ungerechtfertigte Verzögerung der Strafverfolgung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 22 Abs. II VRG

This provision, relating to the consequence of failure to meet a deadline, is cited as the basis for the non-entry decision.

Art. 29 Abs. I BV

Cited in the context of the procedural assessment that led to the final order.

Art. 29 Abs. II BV

Cited in the context of the procedural assessment that led to the final order.

§ 11 Abs. II VRG

Cited in the context of the procedural assessment that led to the final order.

§ 22 Abs. I VRG

Cited in the context of the procedural assessment that led to the final order.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00318

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00318 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 09.07.2020 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Nichteintretensentscheid zufolge Fristversäumnis: Kein Fristenstillstand während der Gerichtsferien im Rekursverfahren. Indem in der strittigen Rechtsmittelbelehrung nicht darauf hingewiesen wurde, dass im kantonalen Verwaltungs-, Einsprache- und Rekursverfahren keine Gerichtsferien gelten, ist diese nicht unklar oder fehlerhaft.

Die Beschwerdeführerin kann sich daher nicht auf den Vertrauensschutz berufen. Daraus, dass ihr der Fristenstillstand während der Gerichtsferien aus anderen Verfahren bekannt war, kann sie nichts zu ihren Gunsten ableiten. Eine behördliche Pflicht, auf nicht stillstehende Fristen hinzuweisen, besteht nur für das Beschwerdeverfahren vor Verwaltungsgericht, nicht hingegen für das Rekursverfahren (E.3). Abweisung. · --- · Stichworte: · BAUBEWILLIGUNG UND BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN FRISTENSTILLSTAND FRISTVERSÄUMNIS GERICHTSFERIEN NACHTEIL NICHTEINTRETENSENTSCHEID RECHTSMITTELBELEHRUNG REKURSVERFAHREN VERTRAUENSSCHUTZ · Rechtsnormen:

· Art. 29 Abs. I BV Art. 29 Abs. II BV § 11 Abs. II VRG § 22 Abs. I VRG § 22 Abs. II VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4