Disproportionate exclusion for immaterial reservation in public procurement.
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertIn a public procurement process, a company was excluded because its bid included a reservation regarding site setup. The court ruled that while the reservation was understandable, it was not material as it clearly had no impact on the service offered or the bid's ranking. Therefore, the exclusion of the company was disproportionate, and its appeal was granted.
Legislator-Regeste
AmtlichSubmission | Einladungsverfahren. Ausschlussgrund. Vorbehalt. Die Ausführungen der Beschwerdeführerin bezüglich Baustelleneinrichtung durften vom Beschwerdegegner als Vorbehalt verstanden werden. Jedoch liegt kein wesentlicher Vorbehalt vor; es war offensichtlich, dass der Vorbehalt keinen Einfluss auf Leistung und Rangierung hatte. Der Ausschluss der Beschwerdeführerin erweist sich als unverhältnismässig (E. 4.4 ff.). Gutheissung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision is cited in the context of an exclusion from a tendering procedure.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00316
--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)
Druckansicht
--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00316 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 03.09.2020 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Einladungsverfahren. Ausschlussgrund. Vorbehalt. Die Ausführungen der Beschwerdeführerin bezüglich Baustelleneinrichtung durften vom Beschwerdegegner als Vorbehalt verstanden werden. Jedoch liegt kein wesentlicher Vorbehalt vor; es war offensichtlich, dass der Vorbehalt keinen Einfluss auf Leistung und Rangierung hatte. Der Ausschluss der Beschwerdeführerin erweist sich als unverhältnismässig (E. 4.4 ff.). Gutheissung. · --- · Stichworte: · AUSSCHLUSS AUSSCHLUSS EINES ANBIETERS EINLADUNGSVERFAHREN SUBMISSIONSRECHT VORBEHALT WESENTLICH · Rechtsnormen: · Art. 4a Abs. 1 lit. b IVöB · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3