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VB.2020.00307 • VG ZH VB.2020.00307 KI-generiert

Revocation of Permanent Residency Permit Upheld, Legal Aid Denied

Geschäftsnummer VB.2020.00307
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)
Kostenauflage zulasten Beschwerdeführer/in

Legislator-Zusammenfassung

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A court denied a request for reconsideration of a permanent residency permit revocation. The original revocation was based on criminal activity and poor financial management, and the individual remained in the country despite an obligation to leave. While the individual had a child with a Swiss partner during this time, the court found that neither the public interest in exclusion nor the situation in the individual's home country had significantly changed since the revocation. The court also found the request for legal aid to be unfounded due to the lack of a reasonable chance of success.

Legislator-Regeste

Amtlich

Widerruf der Niederlassungsbewilligung (Wiedererwägungsgesuch) | Wiedererwägungsgesuch. [Die Niederlassungsbewilligung des nigerianischen Beschwerdeführers wurde wegen dessen Straffälligkeit und Schuldenwirtschaft rechtskräftig widerrufen. Trotz Ausreiseverpflichtung verblieb der Beschwerdeführer in der Schweiz, wo er eine Tochter mit seiner Schweizer Partnerin zeugte und um wiedererwägungsweise Bewilligungserteilung ersucht.] Verzicht auf die Durchführung der beantragten mündlichen Verhandlung und Parteibefragung in antizipierter Beweiswürdigung (E. 2). Die Eintretensvoraussetzungen für die wiedererwägungsweise (Neu-)Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung können offenbleiben, da die materiellen Voraussetzungen jedenfalls nicht gegeben sind (E. 3): Weder das öffentliche Fernhalteinteresse noch die Situation in Nigeria haben sich seit dem Bewilligungswiderruf wesentlich verändert. Soweit der Beschwerdeführer sich hinsichtlich seiner familiären Verhältnisse überhaupt auf grundrechtlich geschützte Beziehungen berufen kann, vermögen diese das nach wie vor hohe öffentliche Fernhalteinteresse nicht aufzuwiegen (E. 4). Ausgangsgemässe Regelung der Kosten- und Entschädigungsfolgen, Abweisung der unentgeltlichen Rechtspflege zufolge offensichtlicher Aussichtslosigkeit und Rechtsmittelbelehrung (E. 5-7). Abweisung der Beschwerde.

Schlagwörter

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Bewilligungsentzug Kosten der unentgeltlichen Rechtspflege Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung Niederlassungsbewilligung Verpflichtungsgrund Wiedererwägung des Asylgesuchs

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 62 Abs. I lit. b AIG

Cited as a basis for the revocation of the settlement permit due to criminal offenses and debt management, leading to the dismissal of the appeal.

Art. 83 Abs. I AIG

Cited in relation to the request for reconsideration (Wiedererwägungsgesuch) and the possibility of reissuing a residence permit, ultimately found not to be met.

Art. 83 Abs. VII AIG

Cited in relation to the request for reconsideration (Wiedererwägungsgesuch) and the possibility of reissuing a residence permit, ultimately found not to be met.

Art. 96 Abs. I AIG

Cited as the basis for the ruling on costs and legal aid, ordering the appellant to bear the costs due to the obvious lack of prospects of success.

Art. 13 Abs. I BV

Cited in the context of assessing the applicant's family situation and protected relationships, which were found insufficient to outweigh the public interest in removal.

Art. 8 Abs. I EMRK

Cited in the context of assessing the applicant's family situation and protected relationships, which were found insufficient to outweigh the public interest in removal.

Art. 63 StGB

Cited as a background provision related to criminal offenses, which were a factor in the revocation of the permit.

§ 16 VRG

Cited as the basis for the ruling on costs and legal aid, ordering the appellant to bear the costs due to the obvious lack of prospects of success.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00307

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00307 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 01.07.2020 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ist am Bundesgericht noch hängig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Widerruf der Niederlassungsbewilligung (Wiedererwägungsgesuch) · Wiedererwägungsgesuch. [Die Niederlassungsbewilligung des nigerianischen Beschwerdeführers wurde wegen dessen Straffälligkeit und Schuldenwirtschaft rechtskräftig widerrufen.

Trotz Ausreiseverpflichtung verblieb der Beschwerdeführer in der Schweiz, wo er eine Tochter mit seiner Schweizer Partnerin zeugte und um wiedererwägungsweise Bewilligungserteilung ersucht.] Verzicht auf die Durchführung der beantragten mündlichen Verhandlung und Parteibefragung in antizipierter Beweiswürdigung (E. 2). Die Eintretensvoraussetzungen für die wiedererwägungsweise (Neu-)Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung können offenbleiben, da die materiellen Voraussetzungen jedenfalls nicht gegeben sind (E. 3): Weder das öffentliche Fernhalteinteresse noch die Situation in Nigeria haben sich seit dem Bewilligungswiderruf wesentlich verändert.

Soweit der Beschwerdeführer sich hinsichtlich seiner familiären Verhältnisse überhaupt auf grundrechtlich geschützte Beziehungen berufen kann, vermögen diese das nach wie vor hohe öffentliche Fernhalteinteresse nicht aufzuwiegen (E. 4). Ausgangsgemässe Regelung der Kosten- und Entschädigungsfolgen, Abweisung der unentgeltlichen Rechtspflege zufolge offensichtlicher Aussichtslosigkeit und Rechtsmittelbelehrung (E. 5-7). Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · ABHÄNGIGKEITSVERHÄLTNIS BOKO HARAM CORONA-PANDEMIE CORONAVIRUS EINTRETENSANSPRUCH EINTRETENSFRAGE ENGE AFFEKTIVE BEZIEHUNG ENGE BEZIEHUNG FAMILIENLEBEN GEBURT EINES KINDES ILLEGAL KONKUBINAT KÖRPERVERLETZUNG LÄNGERFRISTIGE FREIHEITSSTRAFE MÜNDLICHE ANHÖRUNG NIGERIA OFFENSICHTLICHE AUSSICHTSLOSIGKEIT PREKÄRER AUFENTHALT PRIVATLEBEN SCHWEIZER KIND SECONDO SEXUALDELIKT UNENTGELTLICHE RECHTSPFLEGE (UP/URB) VOLLZUGSVERHALTEN WESENTLICHE ÄNDERUNG DER SACHLAGE WIEDERERTEILUNG DER AUFENTHALTSBEWILLIGUNG WIEDERERTEILUNG DER NIEDERLASSUNGSBEWILLIGUNG WIEDERERWÄGUNG WIEDERERWÄGUNGSGESUCH · Rechtsnormen:

· Art. 62 Abs. I lit. b AIG Art. 83 Abs. I AIG Art. 83 Abs. VII AIG Art. 96 Abs. I AIG Art. 13 Abs. I BV Art. 8 Abs. I EMRK Art. 63 StGB § 16 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3