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VB.2020.00298 • VG ZH VB.2020.00298 KI-generiert

Swiss Citizen v. Entry Permit Denial: Sham Marriage Allegations

Geschäftsnummer VB.2020.00298
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The case concerns an application for family reunification by a 49-year-old Swiss citizen for her 24-year-old Egyptian husband, where authorities suspected the marriage was a sham entered into solely for immigration purposes, which can negate claims under the relevant immigration laws. The court found that the lower authorities had interpreted the evidence too unilaterally, concluding that the existing indications were insufficient to definitively establish whether the marriage was a sham, thus leading to the approval of the appeal against the denial of the entry permit.

Legislator-Regeste

Amtlich

Familiennachzug | [Nachzug des 24-jährigen ägyptischen Ehemanns durch seine 49-jährige Schweizer Ehefrau] Die Ansprüche aus Art. 42 AIG stehen gemäss Art. 51 Abs. 1 lit. a AIG unter dem Vorbehalt des Rechtsmissbrauchs, unter welchen Begriff namentlich Scheinehen fallen, welche lediglich aus ausländerrechtlichen Motiven eingegangen werden (E. 3.1 ff.). Vorliegend erlaubt die Indizienlage keinen eindeutigen Schluss und sind die Verdachtsmomente für eine Scheinehe von den Vorinstanzen zu einseitig ausgelegt worden. Eine Scheinehe kann derzeit weder klar verneint noch bejaht werden (E. 4). Gutheissung.

Schlagwörter

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Einreisebewilligung Familiennachzug Feststellung einer Scheinehe Mischehe Ehefähigkeit Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 42 Abs. 1 AIG

This article concerns the entitlement to family reunification, which is the subject matter of the decision.

Art. 51 Abs. 1 lit. a AIG

This article specifies that the right to family reunification is subject to the condition that it is not an abuse of rights (e.g., sham marriage), which was the core issue of the appeal.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00298

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00298 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 08.09.2020 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Familiennachzug · [Nachzug des 24-jährigen ägyptischen Ehemanns durch seine 49-jährige Schweizer Ehefrau] Die Ansprüche aus Art. 42 AIG stehen gemäss Art. 51 Abs. 1 lit. a AIG unter dem Vorbehalt des Rechtsmissbrauchs, unter welchen Begriff namentlich Scheinehen fallen, welche lediglich aus ausländerrechtlichen Motiven eingegangen werden (E. 3.1 ff.).

Vorliegend erlaubt die Indizienlage keinen eindeutigen Schluss und sind die Verdachtsmomente für eine Scheinehe von den Vorinstanzen zu einseitig ausgelegt worden. Eine Scheinehe kann derzeit weder klar verneint noch bejaht werden (E. 4). Gutheissung. · --- · Stichworte: · EINREISEBEWILLIGUNG SCHEINEHE SCHEINEHEVERDACHT · Rechtsnormen: · Art. 42 Abs. 1 AIG Art. 51 Abs. 1 lit. a AIG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4