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VB.2020.00284 • VG ZH VB.2020.00284 KI-generiert

Residency Permit Revocation Upheld Due to Sham Marriage Evidence

Geschäftsnummer VB.2020.00284
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)
Kostenauflage zulasten Beschwerdeführer/in

Legislator-Zusammenfassung

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The court upheld the revocation of a residency permit, which was originally granted based on a marriage, because the evidence overwhelmingly indicated a sham marriage where the spousal relationship had become devoid of substance. The reasoning established that the cumulative circumstances, including the individual's unstable living situation, contradictory police statements, and the fact that he had not known his spouse's whereabouts since 2018 and she had fathered a child with another man, led to the inescapable conclusion of a fraudulent union, which justified the permit's revocation under relevant laws concerning abuse of legal status, especially since the individual refused a paternity test to substantiate claims related to the marriage.

Legislator-Regeste

Amtlich

Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA | [Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA zufolge Scheinehe] Bei rechtsmissbräuchlicher Berufung auf eine inhaltsleer gewordene Ehe kann gestützt auf Art. 23 VEP und Art. 62 Abs. 1 lit. d AIG die Aufenthaltsbewilligung widerrufen werden (E. 2.1). Aufgrund der Umstände, insbesondere der Wohnsituation, der sehr lückenhaften Angaben des Beschwerdeführers anlässlich der polizeilichen Befragung sowie dem Umstand, dass Letzterer seit 2018 nicht weiss, wo sich seine Ehefrau aufhält und diese offenbar mit einem anderen Mann ein Kind gezeugt hat, lässt die Indizienlage vorliegend einzig den Schluss zu, dass der Beschwerdeführer mit seiner Ehefrau eine Scheinehe führt (E. 2.3). Was der Beschwerdeführer dagegen vorbringt, vermag daran keine berechtigten Zweifel zu erwecken. Insbesondere hilft ihm die Berufung auf die zivilrechtliche Vaterschaftsvermutung vorliegend nicht weiter, da erhebliche Zweifel an seiner Vaterschaft bestehen und er sich keinem Vaterschaftstest unterziehen will (E. 2.5). Der Widerruf erweist sich sodann als verhältnismässig (E. 3). Abweisung UP/URB. Abweisung.

Schlagwörter

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Scheinehe Bewilligungsentzug Rechtsstellung Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung Ehegatte rückwirkende Aufenthaltsbewilligung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 23 VEP
The residence permit was revoked based on this provision due to an abusive invocation of a marriage that had become devoid of substance.
Art. 62 Abs. 1 lit. d AIG
The residence permit was revoked based on this provision due to a marriage deemed sham.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 23 VEP

The residence permit was revoked based on this provision due to an abusive invocation of a marriage that had become devoid of substance.

Art. 62 Abs. 1 lit. d AIG

The residence permit was revoked based on this provision due to a marriage deemed sham.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00284

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00284 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 21.07.2020 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA · [Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA zufolge Scheinehe] Bei rechtsmissbräuchlicher Berufung auf eine inhaltsleer gewordene Ehe kann gestützt auf Art. 23 VEP und Art. 62 Abs. 1 lit. d AIG die Aufenthaltsbewilligung widerrufen werden (E. 2.1).

Aufgrund der Umstände, insbesondere der Wohnsituation, der sehr lückenhaften Angaben des Beschwerdeführers anlässlich der polizeilichen Befragung sowie dem Umstand, dass Letzterer seit 2018 nicht weiss, wo sich seine Ehefrau aufhält und diese offenbar mit einem anderen Mann ein Kind gezeugt hat, lässt die Indizienlage vorliegend einzig den Schluss zu, dass der Beschwerdeführer mit seiner Ehefrau eine Scheinehe führt (E. 2.3). Was der Beschwerdeführer dagegen vorbringt, vermag daran keine berechtigten Zweifel zu erwecken. Insbesondere hilft ihm die Berufung auf die zivilrechtliche Vaterschaftsvermutung vorliegend nicht weiter, da erhebliche Zweifel an seiner Vaterschaft bestehen und er sich keinem Vaterschaftstest unterziehen will (E. 2.5).

Der Widerruf erweist sich sodann als verhältnismässig (E. 3). Abweisung UP/URB. Abweisung. · --- · Stichworte: · SCHEINEHE SCHEINEHEVERDACHT WIDERRUF DER AUFENTHALTSBEWILLIGUNG · Rechtsnormen: · Art. 62 Abs. 1 lit. d AIG Art. 23 VEP · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4