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VB.2020.00240 • VG ZH VB.2020.00240 KI-generiert

Appeal Regarding Enforceability of Housing Search Requirement in Social Assistance

Geschäftsnummer VB.2020.00240
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court reviewed an appeal concerning the enforcement of a requirement for a person to seek new, more affordable housing as part of social assistance, finding that the initial administrative order was insufficiently concrete to be enforceable or reviewable. The court reasoned that any requirement imposing an obligation, such as searching for a new apartment, must be issued in the form of a formal decision and must clearly specify all essential elements, including a deadline for the search, the maximum permissible rent (clarifying whether this includes or excludes ancillary costs), and the required size of the accommodation, otherwise, it cannot be determined whether the person has complied with the directive, necessitating the quashing and remittal of the decision for proper specification.

Legislator-Regeste

Amtlich

Sozialhilfe | Wohnungssuche; Anforderungen an die Auflage. Die Auflage, sich eine neue Wohnung zu suchen, ist der betroffenen Person klar zu kommunizieren und in Verfügungsform zu erlassen. Die betroffene Person muss unmissverständlich wissen, was von ihr verlangt wird und welche Konsequenzen die Nichterfüllung einer Auflage nach sich zieht. So muss insbesondere ein zeitlicher Rahmen für die Wohnungssuche abgesteckt werden. Neben der Frist zur Suche einer Wohnung muss auch die Grösse der zu suchenden Wohnung sowie die Höhe des maximal zulässigen Mietzinses (inklusive oder exklusive Nebenkosten) bekannt sein. Andernfalls wäre die Auflage zu wenig konkret formuliert und könnte im Fall einer Kürzung nicht überprüft werden, ob die Auflage eingehalten wurde oder nicht (E. 2.1.4). Im angefochtenen Entscheid ist nicht ersichtlich, ob das Mietzinsmaximum auch für die Nebenkosten gilt und in welchem Zeitrahmen sich die Beschwerdeführerin um eine günstigere Wohnung bemühen muss (E. 3.3). Die Auflage ist zu konkretisieren. Gutheissung und Rückweisung.

Schlagwörter

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Sozialwohnung vollstreckbarer Entscheid Unterstützungskosten Ausweisung aus einer Wohnung Formerfordernisse Richtlinie

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 21 SHG

This provision is cited in the context of the ruling concerning the requirement for concrete conditions in social welfare decisions.

§ 55 VRG

This provision is cited in the context of the ruling concerning the requirement for concrete conditions in social welfare decisions.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00240

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00240 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 31.07.2020 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Wohnungssuche; Anforderungen an die Auflage. Die Auflage, sich eine neue Wohnung zu suchen, ist der betroffenen Person klar zu kommunizieren und in Verfügungsform zu erlassen. Die betroffene Person muss unmissverständlich wissen, was von ihr verlangt wird und welche Konsequenzen die Nichterfüllung einer Auflage nach sich zieht.

So muss insbesondere ein zeitlicher Rahmen für die Wohnungssuche abgesteckt werden. Neben der Frist zur Suche einer Wohnung muss auch die Grösse der zu suchenden Wohnung sowie die Höhe des maximal zulässigen Mietzinses (inklusive oder exklusive Nebenkosten) bekannt sein. Andernfalls wäre die Auflage zu wenig konkret formuliert und könnte im Fall einer Kürzung nicht überprüft werden, ob die Auflage eingehalten wurde oder nicht (E. 2.1.4). Im angefochtenen Entscheid ist nicht ersichtlich, ob das Mietzinsmaximum auch für die Nebenkosten gilt und in welchem Zeitrahmen sich die Beschwerdeführerin um eine günstigere Wohnung bemühen muss (E. 3.3).

Die Auflage ist zu konkretisieren. Gutheissung und Rückweisung. · --- · Stichworte: · AUFLAGE AUFSCHIEBENDE WIRKUNG FRISTANSETZUNG KONKRETE AUFLAGEN NEBENKOSTEN VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT WOHNUNGSSUCHE · Rechtsnormen: · § 21 SHG § 55 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3