Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2020.00230 • VG ZH VB.2020.00230 KI-generiert

Social Assistance Transportation Cost Adjustment Upheld Against Legitimate Expectation Claim

Geschäftsnummer VB.2020.00230
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The administrative court reviewed a decision concerning social assistance payments, specifically the coverage of transportation costs, where the applicant claimed protection of legitimate expectations against a change in the established administrative practice regarding the inclusion of a half-fare public transport subscription in the basic cost of living. The court reasoned that while the principle of legal certainty generally requires adherence to existing practice, authorities are permitted to alter their practice if they conclude a different application of the law better serves the purpose of the statute or reflects changed circumstances, provided the change is based on serious objective grounds and does not constitute a breach of good faith; in this instance, the practice change was deemed justified by the need for a lawful implementation of federal guidelines and was therefore upheld, resulting in the rejection of the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Sozialhilfe | Übernahme von Transportkosten; Vertrauensschutz; Praxisänderung. Im Grundbedarf für den Lebensunterhalt sind unter anderem auch Kosten für Verkehrsauslagen inkl. Halbtaxabo enthalten (E. 2.2.). Das Gleichheitsprinzip und der Grundsatz der Rechtssicherheit verlangen, dass an einer bestehenden Praxis in der Regel festgehalten wird. Den Behörden ist es aber nicht verwehrt, eine bisher geübte Praxis zu ändern, wenn sie zur Einsicht gelangen, dass eine andere Rechtsanwendung oder Ermessensbetätigung dem Sinn des Gesetzes oder veränderten Verhältnissen besser entspricht. Eine solche Praxisänderung muss sich jedoch auf ernsthafte sachliche Gründe stützen können, muss grundsätzlich erfolgen und darf keinen Verstoss gegen Treu und Glauben darstellen (E. 2.3). Der Praxisänderung lagen ernsthafte Gründe (nämlich die gesetzeskonforme Umsetzung der SKOS-Richtlinien) zugrunde und sie erfolgte in grundsätzlicher Weise (E. 2.4). Abweisung UP. Abweisung.

Schlagwörter

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Unterstützungskosten Teuerungsausgleich Vertrauensschutz veränderte Verhältnisse Amtshilfe Transportrecht

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 9 BV

Although mentioned as background law, this article is not explicitly cited in the dispositive section ordering the final decision.

§ 15 Abs. I SHG

Although mentioned as background law, this article is not explicitly cited in the dispositive section ordering the final decision.

§ 23 VRG

Although mentioned as background law, this article is not explicitly cited in the dispositive section ordering the final decision.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00230

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00230 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 09.07.2020 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Übernahme von Transportkosten; Vertrauensschutz; Praxisänderung. Im Grundbedarf für den Lebensunterhalt sind unter anderem auch Kosten für Verkehrsauslagen inkl. Halbtaxabo enthalten (E. 2.2.). Das Gleichheitsprinzip und der Grundsatz der Rechtssicherheit verlangen, dass an einer bestehenden Praxis in der Regel festgehalten wird.

Den Behörden ist es aber nicht verwehrt, eine bisher geübte Praxis zu ändern, wenn sie zur Einsicht gelangen, dass eine andere Rechtsanwendung oder Ermessensbetätigung dem Sinn des Gesetzes oder veränderten Verhältnissen besser entspricht. Eine solche Praxisänderung muss sich jedoch auf ernsthafte sachliche Gründe stützen können, muss grundsätzlich erfolgen und darf keinen Verstoss gegen Treu und Glauben darstellen (E. 2.3). Der Praxisänderung lagen ernsthafte Gründe (nämlich die gesetzeskonforme Umsetzung der SKOS-Richtlinien) zugrunde und sie erfolgte in grundsätzlicher Weise (E. 2.4).

Abweisung UP. Abweisung. · --- · Stichworte: · HALBTAX PRAXISÄNDERUNG TRANSPORTKOSTEN VERSPÄTETE EINGABE VERTRAUENSSCHUTZ · Rechtsnormen: · Art. 9 BV § 15 Abs. I SHG § 23 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3