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VB.2020.00189 • VG ZH VB.2020.00189 KI-generiert

Asylum Seeker Granted Residence Permit for Marriage Preparation

Geschäftsnummer VB.2020.00189
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

An individual who entered the country in 2018 and was denied asylum was granted a short-term residence permit to prepare for marriage because they had been living with their fiancée since 2019, there were no grounds for refusal under immigration law, and it was sufficiently established that the marriage was not solely for immigration purposes. The court reasoned that since the applicant was expected to receive their passport shortly, making the necessary documentation for the marriage preparation procedure available, the solemnization of the marriage was foreseeable, thus necessitating the issuance of the permit.

Legislator-Regeste

Amtlich

Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat | [Der Beschwerdeführer reiste 2018 in die Schweiz ein und ersuchte hier erfolglos um Asyl.] Der Beschwerdeführer und seine Verlobte leben seit dem 1. März 2019 zusammen, und es sind keine Widerrufsgründe nach Art. 63 AIG ersichtlich (E. 2.3.2). Es ist nicht hinreichend erstellt, dass der Beschwerdeführer die Ehe mit seiner Verlobten nur aus ausländerrechtlichen Motiven eingehen möchte (E. 2.3.3). Der Beschwerdeführer sollte innerhalb der nächsten Monate seinen Reisepass erhalten, womit sämtliche für den Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens benötigen Dokumente vorliegen würden. Damit ist die Eheschliessung zwischen dem Beschwerdeführer und seiner Verlobten absehbar, und dem Beschwerdeführer ist eine Kurzaufenthaltsbewilligung zu erteilen (E. 2.3.4). Gutheissung.

Schlagwörter

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Aufenthaltsbewilligungen Asylverfahren Reisepass Vorbereitungsverfahren der Eheschliessung Ausschaffungshaft Mischehe

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00189

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00189 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 01.09.2020 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat · [Der Beschwerdeführer reiste 2018 in die Schweiz ein und ersuchte hier erfolglos um Asyl.] Der Beschwerdeführer und seine Verlobte leben seit dem 1. März 2019 zusammen, und es sind keine Widerrufsgründe nach Art. 63 AIG ersichtlich (E. 2.3.2). Es ist nicht hinreichend erstellt, dass der Beschwerdeführer die Ehe mit seiner Verlobten nur aus ausländerrechtlichen Motiven eingehen möchte (E. 2.3.3). Der Beschwerdeführer sollte innerhalb der nächsten Monate seinen Reisepass erhalten, womit sämtliche für den Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens benötigen Dokumente vorliegen würden. Damit ist die Eheschliessung zwischen dem Beschwerdeführer und seiner Verlobten absehbar, und dem Beschwerdeführer ist eine Kurzaufenthaltsbewilligung zu erteilen (E. 2.3.4).

Gutheissung. · --- · Stichworte: · ABGEWIESENE ASYLBEWERBER ABSEHBARER ZEIT KURZAUFENTHALTSBEWILLIGUNG PASS ZIVILSTANDSDOKUMENTE · Rechtsnormen: · Art. 14 Abs. 1 AsylG Art. 14 BV Art. 12 EMRK Art. 98 Abs. 4 ZGB · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3