Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2020.00133 • VG ZH VB.2020.00133 KI-generiert

Residency Permit Non-Renewal Upheld Despite Child Best Interests Claim

Geschäftsnummer VB.2020.00133
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The administrative court dismissed an appeal concerning the non-renewal of a residency permit and subsequent deportation order, which had been previously upheld by the Federal Supreme Court, as the applicant sought reconsideration based on temporary self-sufficiency from social assistance and the best interests of the children. The court reasoned that the reliance on social assistance resumed shortly after the initial application for reconsideration, and since the parents chose for the children to remain in the country with one parent, they must accept the legal consequences of that decision, affirming the prior ruling.

Legislator-Regeste

Amtlich

Aufenthaltsbewilligung (Wiedererwägung) | [Wiedererwägung. Die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung der Beschwerdeführerin wegen Sozialhilfeabhängigkeit und ihre Wegweisung aus der Schweiz wurden vom Bundesgericht bestätigt.] Die Beschwerdeführerin begründet ihr Wiedererwägungsgesuch damit, dass mittlerweile eine Ablösung der Familie von der Sozialhilfe erfolgt sei bzw. diese kurz bevorstehe; ausserdem dränge sich mit Blick auf das Kindswohl der beiden jüngeren Kinder eine neue Beurteilung auf. Die Ablösung von der Sozialhilfe war jedoch nur von kurzer Dauer, und seit Februar 2020 müssen die Beschwerdeführerin und ihre Familie erneut mit Sozialhilfeleistungen unterstützt werden. Mit Blick auf das Kindswohl hatten sich die Beschwerdeführerin und ihr Ehemann zu entscheiden, ob die Kinder bei Letzterem in der Schweiz verbleiben oder mit ihrer Mutter ausreisen. Da sie sich entschieden haben, dass die Kinder in der Schweiz verbleiben sollen, haben sie auch die damit verbundenen Konsequenzen zu tragen (E. 3.4). Abweisung UP/URB. Abweisung.

Schlagwörter

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Kindeswohl Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung verwaltungsrechtliche Wiedererwägung Wechsel des Kindesaufenthaltsorts Verbleiberecht aufschiebende Wirkung der Baubewilligung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 29 BV

Although mentioned, this provision related to fundamental rights was not explicitly cited in the final orders regarding the decision on the reconsideration request, costs, or procedure.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00133

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00133 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 01.09.2020 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 24.11.2020 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthaltsbewilligung (Wiedererwägung) · [Wiedererwägung. Die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung der Beschwerdeführerin wegen Sozialhilfeabhängigkeit und ihre Wegweisung aus der Schweiz wurden vom Bundesgericht bestätigt.] Die Beschwerdeführerin begründet ihr Wiedererwägungsgesuch damit, dass mittlerweile eine Ablösung der Familie von der Sozialhilfe erfolgt sei bzw. diese kurz bevorstehe; ausserdem dränge sich mit Blick auf das Kindswohl der beiden jüngeren Kinder eine neue Beurteilung auf.

Die Ablösung von der Sozialhilfe war jedoch nur von kurzer Dauer, und seit Februar 2020 müssen die Beschwerdeführerin und ihre Familie erneut mit Sozialhilfeleistungen unterstützt werden. Mit Blick auf das Kindswohl hatten sich die Beschwerdeführerin und ihr Ehemann zu entscheiden, ob die Kinder bei Letzterem in der Schweiz verbleiben oder mit ihrer Mutter ausreisen. Da sie sich entschieden haben, dass die Kinder in der Schweiz verbleiben sollen, haben sie auch die damit verbundenen Konsequenzen zu tragen (E. 3.4).

Abweisung UP/URB. Abweisung. · --- · Stichworte: · AUFENTHALTSBEWILLIGUNG SOZIALHILFEABHÄNGIGKEIT WIEDERERWÄGUNG WIEDERERWÄGUNGSGESUCH · Rechtsnormen: · Art. 29 BV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4