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VB.2020.00114 • VG ZH VB.2020.00114 KI-generiert

Repayment of Social Assistance Based on Undeclared Income and Loan Inclusion

Geschäftsnummer VB.2020.00114
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court addressed a claim for the repayment of unlawfully received social assistance, where the recipient was presumed to have undeclared income based on the facts presented, requiring the recipient to rebut this presumption; the court determined that the recipient's daughter's assistance with translating informational sheets implied the recipient understood their obligations, that a payment received for vehicle damage was not income and should not have been included in budget calculations, but that received loans were significant enough to warrant inclusion in the assistance budget, and consequently, while rejecting an appeal for free legal aid in its entirety due to the multi-part nature of the claim, partially granted the appeal concerning the repayment demands.

Legislator-Regeste

Amtlich

Sozialhilfe | Rückerstattung unrechtmässig bezogener Leistungen. Ist aus den vorhandenen Akten nach der Lebenserfahrung der Schluss zu ziehen, dass eine hilfeempfangende Person nicht deklarierte Einkünfte erzielte, obliegt es dieser, die Vermutung durch den Gegenbeweis bzw. erhebliche Zweifel umzustürzen (E. 2.4). Die Tochter der Beschwerdeführenden konnte ihnen beim Übersetzen der Merkblätter helfen, weshalb sie sich ihrer Rechte und Pflichten bewusst sein mussten (E. 3.2). Bei der Versicherungsleistung für den Autoschaden handelt es sich nicht um eine Zahlung mit Einkommenscharakter. Selbst wenn die Zahlung angegeben worden wäre, wäre sie bei der Budgetberechnung nicht zu berücksichtigen gewesen (E. 4.1). Die erhaltenen Darlehen halten sich nicht mehr in einem relativ bescheidenen Umfang, weshalb sie im Unterstützungsbudget der Beschwerdeführenden zu berücksichtigen gewesen wären (E. 4.2). Setzt sich eine Rückerstattungsforderung aus mehreren Teilbeträgen zusammen, kann die unentgeltliche Prozessführung auch nur teilweise gewährt werden (E. 5.2.2). Abweisung URB. Teilweise Gutheissung.

Schlagwörter

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Sozialhilfebezüger unversteuertes Einkommen Rückzahlung des Darlehens Rückerstattungspflicht unentgeltliche Rechtspflege Leistungsberechnung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 26 lit. a SHG

This article likely forms the basis for the decision regarding the reimbursement of unduly received benefits, as it relates to the duty to provide information and the consequences of non-compliance.

§ 18 Abs. I SHG

This provision was likely the basis for the calculation or inclusion of the loans in the support budget.

Art. 70 BV

This constitutional article was likely cited in relation to the background principles governing the case, although its specific application in the dispositive is not explicitly detailed, it is listed among the cited norms.

§ 16 Abs. I VRG

This provision relates to the partial granting of free legal aid (unentgeltliche Prozessführung) mentioned in the operative part.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00114

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00114 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 09.07.2020 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Rückerstattung unrechtmässig bezogener Leistungen. Ist aus den vorhandenen Akten nach der Lebenserfahrung der Schluss zu ziehen, dass eine hilfeempfangende Person nicht deklarierte Einkünfte erzielte, obliegt es dieser, die Vermutung durch den Gegenbeweis bzw. erhebliche Zweifel umzustürzen (E. 2.4).

Die Tochter der Beschwerdeführenden konnte ihnen beim Übersetzen der Merkblätter helfen, weshalb sie sich ihrer Rechte und Pflichten bewusst sein mussten (E. 3.2). Bei der Versicherungsleistung für den Autoschaden handelt es sich nicht um eine Zahlung mit Einkommenscharakter. Selbst wenn die Zahlung angegeben worden wäre, wäre sie bei der Budgetberechnung nicht zu berücksichtigen gewesen (E. 4.1). Die erhaltenen Darlehen halten sich nicht mehr in einem relativ bescheidenen Umfang, weshalb sie im Unterstützungsbudget der Beschwerdeführenden zu berücksichtigen gewesen wären (E. 4.2).

Setzt sich eine Rückerstattungsforderung aus mehreren Teilbeträgen zusammen, kann die unentgeltliche Prozessführung auch nur teilweise gewährt werden (E. 5.2.2). Abweisung URB. Teilweise Gutheissung. · --- · Stichworte: · AUSKUNFTSPFLICHT AUSSICHTSLOSIGKEIT BUDGET DARLEHEN MERKBLÄTTER SPRACHKENNTNISSE UNENTGELTLICHE PROZESSFÜHRUNG (UP) UNRECHTMÄSSIGER BEZUG VERSICHERUNGSLEISTUNG · Rechtsnormen: · Art. 70 BV § 18 Abs. I SHG § 26 lit. a SHG § 16 Abs. I VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3