Revocation of Permanent Residency for Human Trafficker Upheld
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court upheld the revocation of a permanent residency permit for a Thai national convicted of human trafficking and promoting prostitution, resulting in an 18-month prison sentence. Despite her 14.5-year residency and marriage to a Swiss citizen, the court found a significant migration offense due to her criminal record. It determined that returning to Thailand was reasonable, as she had a social network there, her husband was familiar with the culture and language, and they intended to emigrate together.
Legislator-Regeste
AmtlichWiderruf der Niederlassungsbewilligung | [Widerruf der Niederlassungsbewilligung einer 35-jährigen Staatsangehörigen Thailands wegen Straffälligkeit] Die Beschwerdeführerin wurde unter anderem wegen Menschenhandels und Förderung der Prostitution zu 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt und hat damit den Widerrufsgrund gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a AIG gesetzt (E. 3.2). Aufgrund der von ihr begangenen Straftaten und ihrer einschlägigen Vorbestrafung liegt ein erhebliches migrationsrechtliches Verschulden vor (E. 4.3 ff.). Sie hält sich zwar seit rund 14,5 Jahren in der Schweiz auf und ist mit einem Schweizer verheiratet. Eine Rückkehr in die Heimat erweist sich jedoch als zumutbar, da die Eheleute ohnehin beabsichtigen, gemeinsam nach Thailand auszuwandern, und die Beschwerdeführerin dort auf ein soziales Netz zurückgreifen kann sowie auch ihr Ehemann mit der Kultur und Sprache Thailands bereits vertraut ist (E. 4.6). Abweisung.
Schlagwörter
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KI-generiertThis provision was used to establish the ground for revocation of the residence permit due to criminal offenses.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00072
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00072 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 24.06.2020 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Widerruf der Niederlassungsbewilligung · [Widerruf der Niederlassungsbewilligung einer 35-jährigen Staatsangehörigen Thailands wegen Straffälligkeit] Die Beschwerdeführerin wurde unter anderem wegen Menschenhandels und Förderung der Prostitution zu 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt und hat damit den Widerrufsgrund gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a AIG gesetzt (E. 3.2).
Aufgrund der von ihr begangenen Straftaten und ihrer einschlägigen Vorbestrafung liegt ein erhebliches migrationsrechtliches Verschulden vor (E. 4.3 ff.). Sie hält sich zwar seit rund 14,5 Jahren in der Schweiz auf und ist mit einem Schweizer verheiratet. Eine Rückkehr in die Heimat erweist sich jedoch als zumutbar, da die Eheleute ohnehin beabsichtigen, gemeinsam nach Thailand auszuwandern, und die Beschwerdeführerin dort auf ein soziales Netz zurückgreifen kann sowie auch ihr Ehemann mit der Kultur und Sprache Thailands bereits vertraut ist (E. 4.6).
Abweisung. · --- · Stichworte: · MENSCHENHANDEL PROSTITUTION STRAFFÄLLIGKEIT WIDERRUF DER NIEDERLASSUNGSBEWILLIGUNG · Rechtsnormen: · Art. 62 Abs. 1 lit. b AIG Art. 63 Abs. 1 lit. a AIG Art. 63 Abs. 3 AIG Art. 66a StGB Art. 182 StGB · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3