Residency Revocation Upheld for Concealment of Children
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court dismissed an appeal challenging the revocation of a permanent residency permit based on the applicant having concealed the material fact that he fathered three children with his current spouse while still married to his Swiss wife. The court found that the applicant's concealment, coupled with the strong evidence of a parallel relationship indicated by the existence of these children, constituted sufficient grounds for revocation under relevant immigration law, as the applicant failed to successfully rebut this strong presumption, and the revocation was deemed proportionate.
Legislator-Regeste
AmtlichWiderruf der Niederlassungsbewilligung | [Widerruf der Niederlassungsbewilligung wegen Verschweigens wesentlicher Tatsachen. Der Beschwerdeführer hat während der Ehe mit seiner schweizerischen Ehefrau drei Kinder mit seiner heutigen Ehefrau gezeugt.] Die Tatsache, dass der Beschwerdeführer mit seiner heutigen Ehefrau während der Ehe mit seiner schweizerischen Ehefrau drei Kinder gezeugt hat, bildet nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ein starkes, aber nicht allein entscheidendes Indiz für das Bestehen einer Parallelbeziehung (E. 2.4). Es liegen sehr starke Hinweise für eine Parallelbeziehung vor (E. 2.6). Gegen diese starke Vermutung hat der Beschwerdeführer den Gegenbeweis anzutreten und die Indizien durch das Erwecken erheblicher Zweifel zu entkräften. Dem Beschwerdeführer gelingt dies nicht (E. 2.7). Der Widerruf der Niederlassungsbewilligung erweist sich auch als verhältnismässig (E. 3). Abweisung der Beschwerde.
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KI-generiertThis provision was cited as a legal basis for the revocation of the residence permit.
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Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00062
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00062 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 10.06.2020 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Widerruf der Niederlassungsbewilligung · [Widerruf der Niederlassungsbewilligung wegen Verschweigens wesentlicher Tatsachen. Der Beschwerdeführer hat während der Ehe mit seiner schweizerischen Ehefrau drei Kinder mit seiner heutigen Ehefrau gezeugt.] Die Tatsache, dass der Beschwerdeführer mit seiner heutigen Ehefrau während der Ehe mit seiner schweizerischen Ehefrau drei Kinder gezeugt hat, bildet nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ein starkes, aber nicht allein entscheidendes Indiz für das Bestehen einer Parallelbeziehung (E. 2.4).
Es liegen sehr starke Hinweise für eine Parallelbeziehung vor (E. 2.6). Gegen diese starke Vermutung hat der Beschwerdeführer den Gegenbeweis anzutreten und die Indizien durch das Erwecken erheblicher Zweifel zu entkräften. Dem Beschwerdeführer gelingt dies nicht (E. 2.7). Der Widerruf der Niederlassungsbewilligung erweist sich auch als verhältnismässig (E. 3). Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · AUSSEREHELICHE KINDER PARALLELBEZIEHUNG VERSCHWEIGEN WESENTLICHER TATSACHEN · Rechtsnormen: · Art. 62 Abs. I lit. a AIG Art. 63 Abs. I lit. a AIG · Publikationen:
· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3