Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2020.00055 • VG ZH VB.2020.00055 KI-generiert

Revocation of Residence Permit Based on Serious Criminal Conduct

Geschäftsnummer VB.2020.00055
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The petitioner, who had resided in the country for 27 years since age eleven, had his permanent residence permit revoked due to two recent convictions for fraud and narcotics offenses, each resulting in a 2.5-year prison sentence. The court reasoned that despite the petitioner's professional and economic integration and ties to family and a long-term fiancée in the country, the persistent and severe criminal behavior demonstrated a disregard for state measures, leading the public interest in terminating his residency to outweigh his private interest in remaining, and the economic hardship in his country of origin or the availability of necessary medical care there did not render the termination disproportionate.

Legislator-Regeste

Amtlich

Widerruf der Niederlassungsbewilligung | [Widerruf der Niederlassungsbewilligung wegen Straffälligkeit] Der Beschwerdeführer erwirkte wegen Betrugs- und Betäubungsmitteldelikten innert kurzer Zeit zwei Verurteilungen zu je 2,5 Jahren Freiheitsstrafe (E. 4.4.1-3). Er reiste im Alter von elf Jahren in die Schweiz ein und hält sich hier, wo auch Familienangehörige, Freunde und seine langjährige Schweizer Verlobte leben, seit 27 Jahren auf. Er ist beruflich und wirtschaftlich integriert. Dass die wirtschaftliche Lage in Honduras erheblich schlechter ist als in der Schweiz, lässt die Aufenthaltsbeendigung nicht als unverhältnismässig erscheinen. Die aus gesundheitlichen Gründen erforderlichen medizinischen Leistungen sind auch im Herkunftsland verfügbar (E.4.5). Insgesamt überwiegt das öffentliche Interesse an einer Beendigung des Aufenthalts des Beschwerdeführers angesichts dessen wiederholter und teils schwerer Straffälligkeit sowie der von diesem gezeigten Unempfindlichkeit gegenüber verschiedensten staatlichen Massnahmen sein privates Interesse an einem Verbleib in der Schweiz (E. 4.6). Abweisung.

Schlagwörter

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Widerruf der Aufenthaltsbewilligung schwere Straftaten Aufenthaltsbewilligung Widerhandlung gegen das Ausländergesetz Betrug bisheriger Rechtsstatus

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 62 Abs. I lit. b AIG

This article is cited as a legal norm governing the revocation of the settlement permit.

Art. 63 Abs. I lit. a AIG

This article is cited as a legal norm governing the revocation of the settlement permit.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00055

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00055 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 09.07.2020 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ist am Bundesgericht noch hängig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Widerruf der Niederlassungsbewilligung · [Widerruf der Niederlassungsbewilligung wegen Straffälligkeit] Der Beschwerdeführer erwirkte wegen Betrugs- und Betäubungsmitteldelikten innert kurzer Zeit zwei Verurteilungen zu je 2,5 Jahren Freiheitsstrafe (E. 4.4.1-3).

Er reiste im Alter von elf Jahren in die Schweiz ein und hält sich hier, wo auch Familienangehörige, Freunde und seine langjährige Schweizer Verlobte leben, seit 27 Jahren auf. Er ist beruflich und wirtschaftlich integriert. Dass die wirtschaftliche Lage in Honduras erheblich schlechter ist als in der Schweiz, lässt die Aufenthaltsbeendigung nicht als unverhältnismässig erscheinen. Die aus gesundheitlichen Gründen erforderlichen medizinischen Leistungen sind auch im Herkunftsland verfügbar (E.4.5). Insgesamt überwiegt das öffentliche Interesse an einer Beendigung des Aufenthalts des Beschwerdeführers angesichts dessen wiederholter und teils schwerer Straffälligkeit sowie der von diesem gezeigten Unempfindlichkeit gegenüber verschiedensten staatlichen Massnahmen sein privates Interesse an einem Verbleib in der Schweiz (E. 4.6).

Abweisung. · --- · Stichworte: · BETÄUBUNGSMITTELDELIKT DROGENDELIKT STRAFFÄLLIGKEIT WIDERRUF DER NIEDERLASSUNGSBEWILLIGUNG · Rechtsnormen: · Art. 62 Abs. I lit. b AIG Art. 63 Abs. I lit. a AIG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3