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VB.2020.00028 • VG ZH VB.2020.00028 KI-generiert

Unemployment and Disability Benefits Do Not Reduce Severance Payment

Geschäftsnummer VB.2020.00028
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court considered whether daily allowances from unemployment and disability insurance constitute "new income" that would justify reducing a severance payment owed to an employee whose position was terminated by the canton without fault on their part, as stipulated by relevant employment law. The court determined, through grammatical, historical, systematic, and teleological interpretation of the applicable provisions, that the insurance benefits represent income replacement rather than new earned income, and therefore do not lead to a reduction of the severance payment, resulting in the approval of the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Abfindung | [Berücksichtigung von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung und der Invalidenversicherung bei der Kürzung einer Abfindung] Angestellte, deren Arbeitsverhältnis auf Veranlassen des Kantons und ohne ihr Verschulden aufgelöst wird, haben unter bestimmten Umständen Anspruch auf eine Abfindung. Wird während der Abfindungsdauer "neues Einkommen" erzielt, wird die Abfindung angemessen gekürzt (§ 26 Abs. 5 des Personalgesetzes). Eine grammatikalische, historische, systematische und teleologische Auslegung der anwendbaren Bestimmungen führt zum Schluss, dass Taggelder der Arbeitslosenversicherung und der Invalidenversicherung Erwerbsersatzeinkommen darstellen und nicht als "neues Einkommen" zu qualifizieren sind. Sie führen deshalb nicht zu einer Kürzung der Abfindung. Gutheissung.

Schlagwörter

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Arbeitslosenentschädigung Leistung der Invalidenversicherung Leistungskürzung Abgangsentschädigung Ersatzeinkommen Weiterausrichtung von Leistungen

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 26 Abs. 5 PG

This provision regulates the reduction of severance pay when 'new income' is earned during the severance period, which is the central issue leading to the judgment.

§ 26 PG

This article is cited as the general basis for the regulation regarding severance pay.

§ 17 Abs. IV VVPG

This provision is cited in connection with the general regulatory framework concerning severance pay.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2020.00028

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2020.00028 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 11.02.2021 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Personalrecht · Betreff: · Abfindung · [Berücksichtigung von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung und der Invalidenversicherung bei der Kürzung einer Abfindung] Angestellte, deren Arbeitsverhältnis auf Veranlassen des Kantons und ohne ihr Verschulden aufgelöst wird, haben unter bestimmten Umständen Anspruch auf eine Abfindung.

Wird während der Abfindungsdauer "neues Einkommen" erzielt, wird die Abfindung angemessen gekürzt (§ 26 Abs. 5 des Personalgesetzes). Eine grammatikalische, historische, systematische und teleologische Auslegung der anwendbaren Bestimmungen führt zum Schluss, dass Taggelder der Arbeitslosenversicherung und der Invalidenversicherung Erwerbsersatzeinkommen darstellen und nicht als "neues Einkommen" zu qualifizieren sind. Sie führen deshalb nicht zu einer Kürzung der Abfindung. Gutheissung. · --- · Stichworte: · ABFINDUNG EINKOMMEN ERWERBSEINKOMMEN ERWERBSERSATZEINKOMMEN KÜRZUNG TAGGELDER ÜBRIGES ÖFFENTLICHES DIENSTRECHT · Rechtsnormen:

· § 26 PG § 26 Abs. V PG § 17 Abs. IV VVPG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 1