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VB.2019.00844 • VG ZH VB.2019.00844 KI-generiert

Residence Permit Revocation Upheld Despite Deportation Execution Warning

Geschäftsnummer VB.2019.00844
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The administrative court dismissed an appeal concerning the revocation of a permanent residence permit, which had been upheld by the Federal Supreme Court, following years of significant social assistance dependency. The petitioner subsequently requested a hardship permit or a reconsideration of the revocation, but the court reasoned that the presented facts did not constitute a relevant new circumstance that could not have been raised during the previously concluded, legally binding proceedings regarding the permit's admissibility. However, the court strongly cautioned the opposing party that merely ordering police surveillance for the departure of a suicidal person, as occurred on a specified date, clearly fails to meet the requirements for executing a deportation order for such an individual.

Legislator-Regeste

Amtlich

Widerruf der Niederlassungsbewilligung (Wiedererwägung) | [Aufgrund langjährigen und erheblichen Sozialhilfebezugs wurde die Niederlassungsbewilligung der Beschwerdeführerin widerrufen und sie rechtskräftig weggewiesen; einen Monat nach dem Entscheid des Bundesgerichts liess die Beschwerdeführerin darum ersuchen, ihr eine Härtefallbewilligung zu erteilen bzw. die Verfügung betreffend den Widerruf ihrer Niederlassungsbewilligung in Wiedererwägung zu ziehen.] Die Beschwerdeführerin bringt nichts vor, was sie nicht schon während des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens hätte bestanden können bzw. was hinsichtlich der Frage der Zulässigkeit des Widerrufs ihrer Niederlassungsbewilligung einen relevanten neuen Umstand bildete (E. 4). Der Beschwerdegegner ist allerdings nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass die blosse polizeiliche Überwachung des Wegzugs, wie sie am 21. November 2019 in Auftrag gegeben wurde, den Anforderungen an den Wegweisungsvollzug bei einer suizidgefährdeten Person offenkundig nicht genügt. Abweisung.

Schlagwörter

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Widerruf der Aufenthaltsbewilligung Aufenthaltsbewilligung Residenzpflicht Polizeibewilligung Ausschaffungsverbot Abschiebung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 66 Abs. 1 BGG

This provision is cited in the reasoning regarding costs, indicating its application in the final ruling.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2019.00844

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2019.00844 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 13.02.2020 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 19.06.2020 nicht eingetreten. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Widerruf der Niederlassungsbewilligung (Wiedererwägung) · [Aufgrund langjährigen und erheblichen Sozialhilfebezugs wurde die Niederlassungsbewilligung der Beschwerdeführerin widerrufen und sie rechtskräftig weggewiesen; einen Monat nach dem Entscheid des Bundesgerichts liess die Beschwerdeführerin darum ersuchen, ihr eine Härtefallbewilligung zu erteilen bzw. die Verfügung betreffend den Widerruf ihrer Niederlassungsbewilligung in Wiedererwägung zu ziehen.] Die Beschwerdeführerin bringt nichts vor, was sie nicht schon während des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens hätte bestanden können bzw. was hinsichtlich der Frage der Zulässigkeit des Widerrufs ihrer Niederlassungsbewilligung einen relevanten neuen Umstand bildete (E. 4).

Der Beschwerdegegner ist allerdings nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass die blosse polizeiliche Überwachung des Wegzugs, wie sie am 21. November 2019 in Auftrag gegeben wurde, den Anforderungen an den Wegweisungsvollzug bei einer suizidgefährdeten Person offenkundig nicht genügt. Abweisung. · --- · Stichworte: · ANPASSUNG GESUNDHEITSPROBLEME NEUE TATSACHE RÜCKKEHR SUIZIDALITÄT WIEDERERWÄGUNG · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4