Refusal to Reconsider Residence Permits Upheld Despite Short Stays
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe administrative court dismissed an appeal concerning the refusal to reconsider an application for residence permits as self-supporting individuals by two foreign nationals whose adult children reside in Switzerland with their families. The court reasoned that the applicants' two three-month stays, during which they regularly participated in senior gymnastics, association events, and became members of a welfare organization, did not constitute a material change in circumstances since their initial application was rejected, thereby justifying the lower authority's refusal to re-examine the case.
Legislator-Regeste
AmtlichFamiliennachzug | [Wiedererwägungsgesuch bezüglich Bewilligung zur Einreise und zum Aufenthalt als Erwerbslose gemäss Art. 28 AIG] Nachdem das erste Gesuch der beiden chinesischen Staatsangehörigen, deren beiden erwachsenen Schweizer Kinder mit ihren Familien hier leben, abgewiesen worden war, machten die Beschwerdeführer in einem neuen Gesuch geltend, sie hätten inzwischen besondere Beziehungen zur Schweiz geknüpft. Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführer liegt aufgrund zweier dreimonatiger Aufenthalte in der Schweiz, während derer die Beschwerdeführer regelmässig am Seniorenturnen und Vereinsanlässen teilnahmen und Mitglied der Pro Senectute wurden, keine wesentliche Veränderung der Sachlage vor und ist die Vorinstanz somit zu Recht nicht auf das Wiedererwägungsgesuch eingetreten (E.3). Abweisung der Beschwerde.
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KI-generiertThis article relates to the substantive issue of the residence permit application being reviewed.
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Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2019.00805
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2019.00805 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 01.04.2020 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Familiennachzug · [Wiedererwägungsgesuch bezüglich Bewilligung zur Einreise und zum Aufenthalt als Erwerbslose gemäss Art. 28 AIG] Nachdem das erste Gesuch der beiden chinesischen Staatsangehörigen, deren beiden erwachsenen Schweizer Kinder mit ihren Familien hier leben, abgewiesen worden war, machten die Beschwerdeführer in einem neuen Gesuch geltend, sie hätten inzwischen besondere Beziehungen zur Schweiz geknüpft.
Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführer liegt aufgrund zweier dreimonatiger Aufenthalte in der Schweiz, während derer die Beschwerdeführer regelmässig am Seniorenturnen und Vereinsanlässen teilnahmen und Mitglied der Pro Senectute wurden, keine wesentliche Veränderung der Sachlage vor und ist die Vorinstanz somit zu Recht nicht auf das Wiedererwägungsgesuch eingetreten (E.3). Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · BESONDERE PERSÖNLICHE BEZIEHUNG ZUR SCHWEIZ FAMILIENANGEHÖRIGE VEREINSMITGLIEDSCHAFT WESENTLICHE ÄNDERUNG DER SACHLAGE WIEDERERWÄGUNG WIEDERERWÄGUNGSGESUCH · Rechtsnormen: · Art. 28 AIG Art. 29 Abs. I BV Art. 29 Abs. II BV Art. 25 VZAE · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3