Administrative Appeal Dismissal Due to Lack of Standing in Road Project Objection
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe administrative court dismissed an appeal concerning the approval of a road project because the appellant lacked standing to file an objection, as they did not reside in the immediate vicinity of the disputed road section, and mere occasional use or general reliance on a car due to residence location was insufficient to establish legitimate concern. The court reasoned that the appellant failed to demonstrate regular use of the specific road segment, particularly for professional reasons, or show that the contested project would cause them impairments of a certain intensity, thus upholding the lower authority's decision not to enter into the substance of the objection due to a lack of legitimate interest.
Legislator-Regeste
AmtlichFestsetzung Strassenprojekt | Festsetzung Strassenprojekt Die Beschwerdeführerin ist nicht in direkter Nähe des streitbetroffenen Strassenabschnitts wohnhaft und folglich nicht als Anwohnerin zu qualifizieren. Der Umstand, dass sie aufgrund ihres Wohnorts auf das Auto angewiesen sei, ist für sich alleine nicht legitimationsbegründend. Aus den Akten ergibt sich nicht, dass die Beschwerdeführerin den streitbetroffenen Strassenabschnitt namentlich aus beruflichen Gründen regelmässig befahren würde. Bloss gelegentliches Befahren des streitbetroffenen Strassenabschnitts genügt zur Legitimationsbegründung nicht. Die Einsprachelegitimation der Beschwerdeführerin ist folglich bereits mangels regelmässiger Nutzung des streitbetroffenen Strassenabschnitts nicht gegeben. Darüber hinaus ist nicht ersichtlich, inwiefern das umstrittene Strassenprojekt für die Beschwerdeführerin Beeinträchtigungen von einer gewissen Intensität zur Folge hätte. Vor diesem Hintergrund ist nicht zu beanstanden, dass die Vorinstanz die besondere Betroffenheit der Beschwerdeführerin verneint hat und auf ihre Einsprache nicht eingetreten ist (E. 2). Abweisung der Beschwerde.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision relates to the requirement for standing (legitimation), which was the central issue leading to the court's dismissal of the appeal by non-entry into the merits.
This specific subsection of the administrative procedure law was cited in relation to the required standing (legitimation) for the appeal.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2019.00786
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2019.00786 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 23.03.2020 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Festsetzung Strassenprojekt · Festsetzung Strassenprojekt Die Beschwerdeführerin ist nicht in direkter Nähe des streitbetroffenen Strassenabschnitts wohnhaft und folglich nicht als Anwohnerin zu qualifizieren. Der Umstand, dass sie aufgrund ihres Wohnorts auf das Auto angewiesen sei, ist für sich alleine nicht legitimationsbegründend.
Aus den Akten ergibt sich nicht, dass die Beschwerdeführerin den streitbetroffenen Strassenabschnitt namentlich aus beruflichen Gründen regelmässig befahren würde. Bloss gelegentliches Befahren des streitbetroffenen Strassenabschnitts genügt zur Legitimationsbegründung nicht. Die Einsprachelegitimation der Beschwerdeführerin ist folglich bereits mangels regelmässiger Nutzung des streitbetroffenen Strassenabschnitts nicht gegeben. Darüber hinaus ist nicht ersichtlich, inwiefern das umstrittene Strassenprojekt für die Beschwerdeführerin Beeinträchtigungen von einer gewissen Intensität zur Folge hätte.
Vor diesem Hintergrund ist nicht zu beanstanden, dass die Vorinstanz die besondere Betroffenheit der Beschwerdeführerin verneint hat und auf ihre Einsprache nicht eingetreten ist (E. 2). Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · BETROFFENHEIT LEGITIMATION LEGITIMATIONSBEGRÜNDUNG LEGITIMATIONSVORAUSSETZUNGEN NICHTEINTRETENSENTSCHEID RECHTSMITTELLEGITIMATION SCHUTZWÜRDIGES INTERESSE STRASSENPROJEKT · Rechtsnormen: · § 21 VRG § 21 Abs. I VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4