Social Assistance Conditions Appeal Regarding Self-Employment and Housing
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court reviewed a challenge against social assistance conditions imposed on an individual who had been unable to cover their needs through self-employment. The court determined that a previous law applied since the conditions were issued and the appeal filed before a specific legislative change, ruling that the condition to cease self-employment and seek a sustainable permanent position was permissible due to the appellant's good education and the likelihood of securing adequate income, while the requirement to participate in work integration measures was overturned for being insufficiently concrete. Furthermore, the condition mandating the search for less expensive housing was deemed lawful.
Legislator-Regeste
AmtlichSozialhilfe | Sozialhilfe: Auflage zur Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit, Teilnahme an Arbeitsintegrationsmassnahmen und Suche einer günstigeren Wohnung Nachdem die Beschwerdegegnerin die Auflagen noch unter altem Recht erlassen hat und auch die Beschwerde noch vor dem 1. April 2020 erhoben wurde, kommt der auf den 1. April 2020 in Kraft gesetzte § 21 Abs. 2 SHG, wonach Auflagen und Weisungen nicht mehr selbständig anfechtbar sind, vorliegend noch nicht zur Anwendung (E. 1.2). Der Beschwerdeführerin ist es in den vergangenen Jahren nicht gelungen, ihren Bedarf mit Einnahmen aus ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit zu sichern. Aufgrund der guten Ausbildung der Beschwerdeführerin ist damit zu rechnen, dass sie in absehbarer Zeit eine (zumutbare) Stelle findet, deren Lohn ihr soziales Existenzminimum besser deckt. Die Auflage zur Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit und zur Suche einer existenzsichernden Festanstellung ist deshalb zulässig (E. 3). Demgegenüber ist die Auflage, an Arbeitsintegrationsmassnahmen teilzunehmen, nicht genügend konkret und damit unzulässig und aufzuheben (E. 4). Die Auflage zur Suche einer günstigeren Wohnung ist rechtmässig (E. 5). Teilweise Gutheissung der Beschwerde.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe instruction to cease self-employment and seek a permanent, income-securing position was deemed permissible under this provision.
The instruction to search for more affordable housing was deemed lawful under this provision.
The instruction to participate in work integration measures was declared inadmissible and was annulled, based on its lack of sufficient concreteness under this provision.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2019.00785
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2019.00785 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 12.05.2020 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 30.06.2020 nicht eingetreten. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Sozialhilfe: Auflage zur Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit, Teilnahme an Arbeitsintegrationsmassnahmen und Suche einer günstigeren Wohnung Nachdem die Beschwerdegegnerin die Auflagen noch unter altem Recht erlassen hat und auch die Beschwerde noch vor dem 1.
April 2020 erhoben wurde, kommt der auf den 1. April 2020 in Kraft gesetzte § 21 Abs. 2 SHG, wonach Auflagen und Weisungen nicht mehr selbständig anfechtbar sind, vorliegend noch nicht zur Anwendung (E. 1.2). Der Beschwerdeführerin ist es in den vergangenen Jahren nicht gelungen, ihren Bedarf mit Einnahmen aus ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit zu sichern. Aufgrund der guten Ausbildung der Beschwerdeführerin ist damit zu rechnen, dass sie in absehbarer Zeit eine (zumutbare) Stelle findet, deren Lohn ihr soziales Existenzminimum besser deckt.
Die Auflage zur Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit und zur Suche einer existenzsichernden Festanstellung ist deshalb zulässig (E. 3). Demgegenüber ist die Auflage, an Arbeitsintegrationsmassnahmen teilzunehmen, nicht genügend konkret und damit unzulässig und aufzuheben (E. 4). Die Auflage zur Suche einer günstigeren Wohnung ist rechtmässig (E. 5).
Teilweise Gutheissung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · AUFLAGEN INTEGRATIONSMASSNAHMEN MIETZINS MIETZINSMAXIMUM SELBSTÄNDIGE ERWERBSTÄTIGKEIT SOZIALHILFE STELLENSUCHE SUCHBEMÜHUNGEN WIRTSCHAFTLICHE HILFE WOHNUNG WOHNUNGSSUCHE · Rechtsnormen: · § 21 SHG § 21 Abs. I SHG § 23 SHV § 23 lit. d SHV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4