Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2019.00759 • VG ZH VB.2019.00759 KI-generiert

Revocation of Residency Permit for Abuse of Free Movement Rights Following Marital Separation

Geschäftsnummer VB.2019.00759
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A third-country national, married to an EU/EFTA citizen residing locally with whom he had a child, had his residency permit revoked following a separation after a second marriage in 2017, despite claiming reconciliation in a subsequent reconsideration request after the initial revocation. The administrative court upheld the revocation, reasoning that the repeated separations, remarriage coinciding with a deportation order, and the wife's subsequent departure demonstrated that the marriage was maintained merely for immigration purposes, thus constituting an abuse of the right to free movement under the Free Movement of Persons Agreement.

Legislator-Regeste

Amtlich

Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA | [Widerruf einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA (Wiedererwägungsgesuch)] Der Beschwerdeführer (Drittstaatsangehöriger) heiratete 2011 eine hier niedergelassene EU-/EFTA-Staatsangehörige, mit der er eine 2012 geborene Tochter hat. Nach einer Scheidung im Jahr 2016 heirateten die Ehegatten im September 2017 ein zweites Mal (damals bereits in zeitlicher Korrelation mit einer angeordneten Wegweisung). Nachdem sich die Ehegatten bereits im März 2018 wieder gerichtlich getrennt hatten, verfügte der Beschwerdegegner den Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA des Beschwerdeführers. Wenige Tage nach Erhalt dieser Verfügung machte dieser im Rahmen eines Wiedererwägungsgesuchs erneut eine bevorstehende Versöhnung mit seiner Ehefrau geltend und dass er wieder bei dieser einziehen werde. (Bereits vor dem Rekursentscheid zog die Ehefrau mit der Tochter wieder aus.) Der Beschwerdegegner ging bei seiner Beurteilung des Gesuchs aufgrund des zeitlichen Ablaufs der Ereignisse zu Recht von einer rechtsmissbräuchlichen Berufung auf eine nur noch formal bestehende Ehe aus. Zumindest seitens der Ehefrau besteht kein Ehewille mehr (E. 3.2.2). Abweisung UP/URB. Abweisung.

Schlagwörter

KI-generiert
Bewilligungsentzug Ausreise Wiederverheiratung ausländischer Ehegatte ausländerrechtliche Wegweisung einvernehmliches Getrenntleben

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 7 lit. d FZA

This provision is implicitly the main ground for the decision, as the court confirmed the assessment that the marriage was being invoked abusively, which relates to the conditions for maintaining rights under the Agreement.

Art. 3Anhang I FZA

This provision is implicitly the basis for the right of residence whose revocation was upheld by the court.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2019.00759

--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)

Druckansicht

--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2019.00759 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 15.08.2020 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA · [Widerruf einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA (Wiedererwägungsgesuch)] Der Beschwerdeführer (Drittstaatsangehöriger) heiratete 2011 eine hier niedergelassene EU-/EFTA-Staatsangehörige, mit der er eine 2012 geborene Tochter hat. Nach einer Scheidung im Jahr 2016 heirateten die Ehegatten im September 2017 ein zweites Mal (damals bereits in zeitlicher Korrelation mit einer angeordneten Wegweisung).

Nachdem sich die Ehegatten bereits im März 2018 wieder gerichtlich getrennt hatten, verfügte der Beschwerdegegner den Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA des Beschwerdeführers. Wenige Tage nach Erhalt dieser Verfügung machte dieser im Rahmen eines Wiedererwägungsgesuchs erneut eine bevorstehende Versöhnung mit seiner Ehefrau geltend und dass er wieder bei dieser einziehen werde. (Bereits vor dem Rekursentscheid zog die Ehefrau mit der Tochter wieder aus.) Der Beschwerdegegner ging bei seiner Beurteilung des Gesuchs aufgrund des zeitlichen Ablaufs der Ereignisse zu Recht von einer rechtsmissbräuchlichen Berufung auf eine nur noch formal bestehende Ehe aus.

Zumindest seitens der Ehefrau besteht kein Ehewille mehr (E. 3.2.2).

Abweisung UP/URB. Abweisung. · --- · Stichworte: · EHEWILLE FREIZÜGIGKEITSABKOMMEN (FZA) KIND TRENNUNG WIEDERAUFNAHME WIEDERERWÄGUNG WIEDERERWÄGUNGSGESUCH · Rechtsnormen: · Art. 3Anhang I FZA Art. 7 lit. d FZA · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4