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VB.2019.00730 • VG ZH VB.2019.00730 KI-generiert

Kosovo/Serbian National's Appeal for EU/EFTA Residence Permit Granted Despite Past Convictions

Geschäftsnummer VB.2019.00730
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court granted the appeal of a thirty-year-old national of Kosovo and Serbia seeking an EU/EFTA residence permit based on his marriage to a Hungarian spouse, despite his history of six criminal convictions in Switzerland. The reasoning was that, considering the serious offenses were committed at a younger age, the time elapsed since then, his marriage, two shared children, and his professional integration in Switzerland, there was no sufficiently serious and current danger to public order to justify denying the permit under the Agreement on the Free Movement of Persons.

Legislator-Regeste

Amtlich

Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA | [Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA an einen 30-jährigen Staatsangehörigen Kosovos und Serbiens trotz Straffälligkeit in der Vergangenheit] Der Beschwerdeführer kann sich aufgrund seiner Ehe mit seiner ungarischen Ehefrau grundsätzlich auf das Freizügigkeitsabkommen berufen (E. 3.1). Der Beschwerdeführer erwirkte in der Schweiz bisher sechs Straferkenntnisse (E. 3.3.1). Aufgrund seines (jugendlichen) Alters bei der Begehung der schwersten Straftaten, der seither vergangenen Zeit, seiner Ehe und der zwei gemeinsamen Kinder sowie seiner beruflichen Integration in der Schweiz ist nicht von einer hinreichend schweren und aktuellen Gefährdung der öffentlichen Ordnung auszugehen (E. 3.3.2 ff.). Gutheissung.

Schlagwörter

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Aufenthaltsbewilligungen albanisches Asylgesuch europäischer Rechtsstatus Ehegatte schwere Straftaten Einbürgerung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 5 Anhang 1 Abs. 1 FZA

This provision is cited in the context section, but the main reasoning points to the application of the Free Movement of Persons Agreement (FZA) concerning the appeal.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2019.00730

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2019.00730 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 07.05.2020 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA · [Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA an einen 30-jährigen Staatsangehörigen Kosovos und Serbiens trotz Straffälligkeit in der Vergangenheit] Der Beschwerdeführer kann sich aufgrund seiner Ehe mit seiner ungarischen Ehefrau grundsätzlich auf das Freizügigkeitsabkommen berufen (E. 3.1). Der Beschwerdeführer erwirkte in der Schweiz bisher sechs Straferkenntnisse (E. 3.3.1). Aufgrund seines (jugendlichen) Alters bei der Begehung der schwersten Straftaten, der seither vergangenen Zeit, seiner Ehe und der zwei gemeinsamen Kinder sowie seiner beruflichen Integration in der Schweiz ist nicht von einer hinreichend schweren und aktuellen Gefährdung der öffentlichen Ordnung auszugehen (E. 3.3.2 ff.).

Gutheissung. · --- · Stichworte: · ÖFFENTLICHE ORDNUNG ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND SICHERHEIT RÜCKFALLGEFAHR STRAFFÄLLIGKEIT · Rechtsnormen: · Art. 5Anhang 1 Abs. 1 FZA · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3