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VB.2019.00702 • VG ZH VB.2019.00702 KI-generiert

Residency Permit Revocation: Warning Issued Despite Criminal Conviction

Geschäftsnummer VB.2019.00702
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)
Kostenauflage keine Kosten erhoben

Legislator-Zusammenfassung

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The court considered the revocation of a Turkish national's residency permit after 17 years due to a criminal conviction for operating a cannabis cultivation facility. While acknowledging that the conviction constituted grounds for revocation under the law, the court found that revoking the permit would be disproportionate at this time. This decision was based on the individual's efforts toward economic integration and self-sufficiency, as well as serious attempts to repay debts. Consequently, the court opted to issue a warning instead of revoking the residency permit.

Legislator-Regeste

Amtlich

Widerruf der Niederlassungsbewilligung | [Widerruf der Niederlassungsbewilligung eines türkischen Staatsangehörigen nach 17-jährigem Aufenthalt wegen Straffälligkeit] Der Beschwerdeführer erfüllt aufgrund einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten wegen Verbrechens gegen das Betäubungsmittelgesetz (Betrieb einer Indoor-Hanfanlage) einen Widerrufsgrund (E. 3.2). Insbesondere da der Beschwerdeführer verschiedene Bemühungen zeigt, sich wirtschaftlich (wieder) zu integrieren und seinen Lebensunterhalt selbst zu finanzieren, sowie aufgrund der ernsthaften Bemühungen zur Tilgung der bestehenden Schulden (E. 4.4) erweist sich der Widerruf der Niederlassungsbewilligung derzeit als unverhältnismässig. Der Beschwerdeführer wird verwarnt (E. 4.5). Gutheissung UP/URB. Gutheissung.

Schlagwörter

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Bewilligungsentzug türkische Staatsangehörige abgelaufene Aufenthaltsbewilligung Versuch im Strafrecht strafrechtliche Landesverweisung bisheriger Rechtsstatus

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 62 Abs. 1 lit. b AIG

Cited as a ground for the revocation of the settlement permit due to criminal offenses.

Art. 63 Abs. 1 lit. a AIG

Cited as a ground for the revocation of the settlement permit due to criminal offenses.

Art. 96 Abs. 2 AIG

Cited as the legal basis for issuing a warning instead of revoking the settlement permit.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2019.00702

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2019.00702 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 09.04.2020 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Widerruf der Niederlassungsbewilligung · [Widerruf der Niederlassungsbewilligung eines türkischen Staatsangehörigen nach 17-jährigem Aufenthalt wegen Straffälligkeit] Der Beschwerdeführer erfüllt aufgrund einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten wegen Verbrechens gegen das Betäubungsmittelgesetz (Betrieb einer Indoor-Hanfanlage) einen Widerrufsgrund (E. 3.2).

Insbesondere da der Beschwerdeführer verschiedene Bemühungen zeigt, sich wirtschaftlich (wieder) zu integrieren und seinen Lebensunterhalt selbst zu finanzieren, sowie aufgrund der ernsthaften Bemühungen zur Tilgung der bestehenden Schulden (E. 4.4) erweist sich der Widerruf der Niederlassungsbewilligung derzeit als unverhältnismässig. Der Beschwerdeführer wird verwarnt (E. 4.5). Gutheissung UP/URB. Gutheissung. · --- · Stichworte: · VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT VERWARNUNG WIDERRUF DER NIEDERLASSUNGSBEWILLIGUNG · Rechtsnormen: · Art. 62 Abs. 1 lit. b AIG Art. 63 Abs. 1 lit. a AIG Art. 96 Abs. 2 AIG · Publikationen:

· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3