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VB.2019.00694 • VG ZH VB.2019.00694 KI-generiert

Applicant v. Administrative Authority on Timeliness of Appeal

Geschäftsnummer VB.2019.00694
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The applicant appealed a decision revoking their permanent residence permit, but the administrative court dismissed the appeal because it was filed late. The court reasoned that the legal fiction of delivery applies in administrative proceedings, meaning the applicant, who should have expected service of the administrative authority's decision regarding permit revocation, was obliged to ensure proper postal receipt; since the applicant failed to present evidence to rebut the presumption of correct mail delivery in the jurisdiction, the lower authority was correct in not accepting the untimely appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Widerruf der Niederlassungsbewilligung (Nichteintreten) | [Widerruf der Niederlassungsbewilligung, verspäteter Rekurs] Die Zustellfiktion kommt auch im Verwaltungsverfahren zur Anwendung (E. 3.2). Die Vorinstanz ist zu Recht auf den verspäteten Rekurs nicht eingetreten. Der Beschwerdeführer musste mit der Zustellung der Verfügung des Migrationsamts rechnen; er war deshalb gehalten, geeignete Vorkehren für die (weitere) Zustellbarkeit seiner Post zu treffen. Sodann bringt der Beschwerdeführer nichts vor, was die Vermutung der korrekten Postzustellung in der Schweiz widerlegen würde. Die unbelegten Ausführungen in der Beschwerdeschrift reichen hierfür nicht aus (E. 4). Abweisung.

Schlagwörter

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verwaltungsrechtlicher Widerruf Aufenthaltsbewilligungen Gesuch an eine Behörde Entfernungsmassnahme im Ausländerrecht verspätetes Asylgesuch Rechtsverzögerung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 22 Abs. 1 VRG

This provision underpins the court's decision to dismiss the appeal as inadmissible due to being filed too late.

§ 138 Abs. 1 ZPO

Cited in relation to the deemed service (Zustellfiktion) which determined the timeliness of the appeal.

§ 138 Abs. 3 lit. a ZPO

Cited in relation to the deemed service (Zustellfiktion) which determined the timeliness of the appeal.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2019.00694

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2019.00694 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 25.05.2020 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 08.10.2020 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Widerruf der Niederlassungsbewilligung (Nichteintreten) · [Widerruf der Niederlassungsbewilligung, verspäteter Rekurs] Die Zustellfiktion kommt auch im Verwaltungsverfahren zur Anwendung (E. 3.2).

Die Vorinstanz ist zu Recht auf den verspäteten Rekurs nicht eingetreten. Der Beschwerdeführer musste mit der Zustellung der Verfügung des Migrationsamts rechnen; er war deshalb gehalten, geeignete Vorkehren für die (weitere) Zustellbarkeit seiner Post zu treffen. Sodann bringt der Beschwerdeführer nichts vor, was die Vermutung der korrekten Postzustellung in der Schweiz widerlegen würde. Die unbelegten Ausführungen in der Beschwerdeschrift reichen hierfür nicht aus (E. 4). Abweisung. · --- · Stichworte: · VERSPÄTETE EINGABE WIDERRUF DER NIEDERLASSUNGSBEWILLIGUNG ZUSTELLFIKTION · Rechtsnormen:

· § 22 Abs. 1 VRG § 138 Abs. 1 ZPO § 138 Abs. 3 lit. a ZPO · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4