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VB.2019.00690 • VG ZH VB.2019.00690 KI-generiert

Minor's Procedural Capacity to Appeal Denied

Geschäftsnummer VB.2019.00690
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)
Kostenauflage zulasten Beschwerdeführer/in

Legislator-Zusammenfassung

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The court upheld the lower instance's decision to dismiss a rekurs filed by a 17-year-old, finding him not to possess the necessary procedural capacity to independently pursue the appeal. While acknowledging that an age-competent minor may be permitted to act independently in matters of highly personal rights, the court determined that the requested costs allowance was not such a right. Furthermore, the court found no practical benefit for the minor in pursuing an integration allowance without the required confirmation from his guardian, rendering the rekurs and complaint obviously without merit. Consequently, the applicant's representative was ordered to bear the costs.

Legislator-Regeste

Amtlich

Sozialhilfe | Sozialhilfe: Prozessfähigkeit des minderjährigen Urteilsfähigen [Die Vorinstanz trat nicht auf den Rekurs des dannzumal 17jährigen Beschwerdeführers ein.] Urteilsfähige Handlungsunfähige müssen Prozesse grundsätzlich durch ihre gesetzliche Vertretung führen lassen. Allerdings sind sie im Bereich der höchstpersönlichen Rechte zur selbständigen Prozessführung befugt (E. 2.1). Die beantragte Nebenkostenpauschale ist nicht direkt an den Beschwerdeführer ausgerichtete wirtschaftliche Hilfe, welche er als urteilsfähiger Minderjähriger selbständig hätte einfordern können (E. 4.1). Aus dem Antrag auf Ausrichtung einer Integrationszulage ohne monatliche Bestätigung durch seine Beiständin, dass er seinen Ausbildungsverpflichtungen nachkomme, erwüchse dem Beschwerdeführer kein praktischer Nutzen (E. 5.3). Rekurs und Beschwerde sind angesichts der fehlenden Prozessfähigkeit bzw. Legitimation offensichtlich aussichtslos (E. 7.1 und 8.3). Kostenauflage nach dem Verursacherprinzip an den Vertreter des Beschwerdeführers (E. 8.1). Abweisung.

Schlagwörter

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Beschwerdelegitimation Handlungsfähigkeit rechtlicher Status des Minderjährigen Verfahrensrechte Einrede der Verfassungswidrigkeit Rechtsgutachten

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 12 BV

Cited in the context of the review of the decision regarding the applicant's capacity and the potential for practical benefit.

§ 13 Abs. II VRG

Cited in relation to the standing of the applicant, particularly concerning their legal capacity to pursue certain claims.

§ 21 Abs. I VRG

Cited as the basis for imposing costs on the applicant's representative according to the principle of causality.

Art. 13 ZGB

Referenced in the discussion of legal capacity and the ability to act independently in legal proceedings.

Art. 19c Abs. I ZGB

Cited in the reasoning regarding the capacity of a minor to act in legal matters, particularly when deemed capable of discernment.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2019.00690

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2019.00690 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 20.03.2020 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Sozialhilfe: Prozessfähigkeit des minderjährigen Urteilsfähigen [Die Vorinstanz trat nicht auf den Rekurs des dannzumal 17jährigen Beschwerdeführers ein.]

Urteilsfähige Handlungsunfähige müssen Prozesse grundsätzlich durch ihre gesetzliche Vertretung führen lassen. Allerdings sind sie im Bereich der höchstpersönlichen Rechte zur selbständigen Prozessführung befugt (E. 2.1). Die beantragte Nebenkostenpauschale ist nicht direkt an den Beschwerdeführer ausgerichtete wirtschaftliche Hilfe, welche er als urteilsfähiger Minderjähriger selbständig hätte einfordern können (E. 4.1). Aus dem Antrag auf Ausrichtung einer Integrationszulage ohne monatliche Bestätigung durch seine Beiständin, dass er seinen Ausbildungsverpflichtungen nachkomme, erwüchse dem Beschwerdeführer kein praktischer Nutzen (E. 5.3).

Rekurs und Beschwerde sind angesichts der fehlenden Prozessfähigkeit bzw. Legitimation offensichtlich aussichtslos (E. 7.1 und 8.3). Kostenauflage nach dem Verursacherprinzip an den Vertreter des Beschwerdeführers (E. 8.1). Abweisung. · --- · Stichworte: · AUSSICHTSLOSIGKEIT HANDLUNGSFÄHIGKEIT HANDLUNGSUNFÄHIGKEIT HÖCHSTPERSÖNLICHE RECHTE INTEGRATIONSZULAGE JUGENDLICHE/-ER KESB MINDERJÄHRIGKEIT PFLEGEFAMILIE PRAKTISCHER NUTZEN PROZESSFÄHIGKEIT PROZESSVORAUSSETZUNG URTEILSFÄHIGKEIT VERURSACHERPRINZIP WIRTSCHAFTLICHE HILFE · Rechtsnormen:

· Art. 12 BV § 13 Abs. II VRG § 21 Abs. I VRG Art. 13 ZGB Art. 19c Abs. I ZGB · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3