Employee Dismissal Following Performance Review and Prolonged Illness Appeal
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertAn employee, shortly after a negative performance review, took sick leave and was subsequently dismissed after approximately nine months of employment due to prolonged illness, accusations made against a supervisor following an internal investigation, and poor performance. Although the employee did not dispute the long-term illness, they failed to prove it was caused by the supervisor's conduct. While the court found the formal defect of not granting a hearing regarding the newly cited reasons for dismissal (unfounded accusations and poor performance) occurred, these procedural shortcomings were deemed insufficient to warrant compensation, leading to the dismissal of the appeal.
Legislator-Regeste
AmtlichKündigung | [Kündigung infolge langdauernder Krankheit nach rund neunmonatiger Anstellung] Der Beschwerdeführer liess sich im Nachgang zu einem negativen Qualifikationsgespräch krankschreiben, worauf ihm nach 30 Tagen das rechtliche Gehör zur beabsichtigten ordentlichen Kündigung wegen langdauernder Krankheit gewährt wurde. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin erhebliche Vorwürfe gegen seine direkte Vorgesetzte und machte diese für seine Krankheit verantwortlich. Nach einer internen Untersuchung kündigte der Beschwerdegegner das Arbeitsverhältnis wegen der Krankheitsabsenz, der "völlig haltlosen" Vorwürfe gegen die Vorgesetzte sowie mangelhafter Leistung (zum Sachverhalt E. 3). Der Beschwerdeführer bestreitet seine langdauernde Krankheit nicht, vermag aber nicht nachzuweisen, dass diese durch das Verhalten seiner Vorgesetzen verursacht wurde. Zwar wurde dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör bezüglich der zwei in der Kündigung neu genannten Gründe (haltlose Vorwürfe, mangelhafte Leistung) verweigert; diese rein formellen Mängel wiegen aber nicht schwer genung, um einen Entschädigungsanspruch zu begründen (E. 5). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis article is listed in the 'Rechtsnormen' section and likely forms the substantive basis for the decision on termination.
This article is listed in the 'Rechtsnormen' section and likely forms the substantive basis for the decision regarding termination during illness.
This specific provision of cantonal law is listed in the 'Rechtsnormen' section and pertains to the employment relationship under consideration.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2019.00673
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2019.00673 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 28.05.2020 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Personalrecht · Betreff: · Kündigung · [Kündigung infolge langdauernder Krankheit nach rund neunmonatiger Anstellung] Der Beschwerdeführer liess sich im Nachgang zu einem negativen Qualifikationsgespräch krankschreiben, worauf ihm nach 30 Tagen das rechtliche Gehör zur beabsichtigten ordentlichen Kündigung wegen langdauernder Krankheit gewährt wurde.
Der Beschwerdeführer erhob daraufhin erhebliche Vorwürfe gegen seine direkte Vorgesetzte und machte diese für seine Krankheit verantwortlich. Nach einer internen Untersuchung kündigte der Beschwerdegegner das Arbeitsverhältnis wegen der Krankheitsabsenz, der "völlig haltlosen" Vorwürfe gegen die Vorgesetzte sowie mangelhafter Leistung (zum Sachverhalt E. 3). Der Beschwerdeführer bestreitet seine langdauernde Krankheit nicht, vermag aber nicht nachzuweisen, dass diese durch das Verhalten seiner Vorgesetzen verursacht wurde. Zwar wurde dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör bezüglich der zwei in der Kündigung neu genannten Gründe (haltlose Vorwürfe, mangelhafte Leistung) verweigert; diese rein formellen Mängel wiegen aber nicht schwer genung, um einen Entschädigungsanspruch zu begründen (E. 5).
Abweisung. · --- · Stichworte: · FÜRSORGEPFLICHT KRANKHEIT LANGDAUERNDE KRANKHEIT MITARBEITERBEURTEILUNG · Rechtsnormen: · Art. 336 OR Art. 336c OR § 18 Abs. 2 PG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3